Baloise Fund Invest hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Oktober 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Baloise Fund Invest (Lux) – BFI Capital Protect (EUR) | LU0158258805 | Baloise Fund Invest (Lux) – BFI CQUAD. ARTS Cons. EUR R | LU0740979447 |
Die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 17. Oktober 2014 stattfinden. Die Ausgabe von Anteilen wurde per sofort eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Baloise Fund Invest (Lux)
Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) nach luxemburgischem Recht
5, allée Scheffer
L-2520 Luxemburg
(„Gesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber
des Baloise Fund Invest (Lux) – BFI Capital Protect (EUR) („untergehender Teilfonds“) und des Baloise Fund Invest (Lux) – BFI C-QUADRAT ARTS Conservative (EUR) („aufnehmender Teilfonds“) Gemäß Art. 28 der Satzung der Gesellschaft hat der Verwaltungsrat durch einen Beschluss im Umlaufverfahren entschieden, die Teilfonds Baloise Fund Invest (Lux) – BFI Capital Protect (EUR) („untergehender Teilfonds“) und Baloise Fund Invest (Lux) – BFI C-QUADRAT ARTS Conservative (EUR) („aufnehmender Teilfonds“) durch die Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Wirkung zum 31. Oktober 2014 („Fusionstag“) zu fusionieren.
Der hauptsächliche Grund für die Fusion ist, dass der untergehende Teilfonds bedingt durch die wirtschaftliche Lage und der dynamischen Portfolioabsicherungsstrategie komplett in das Rentenpapierportfolio investiert ist und der Nettoinventarwert pro Anteil den Mindestanteilswert bis zum Garantietermin per 31.12.2016 demzufolge nicht mehr übersteigen kann. Es ist deshalb im Interesse der Anteilinhaber, bereits heute zum garantierten Mindestanteilswert Anteile des übernehmenden Teilfonds erhalten zu können oder ihre Anteile zum garantierten Mindestanteilswert zurückgeben zu können. Daneben ist die Fusion auch im geringen Nettofondsvermögen des untergehenden Teilfonds begründet, das eine effiziente und wirtschaftliche Verwaltung im Interesse der Anteilinhaber nicht mehr ermöglicht.
Nachstehende Übersicht enthält die wesentlichen Änderungen für Anleger in den aufnehmenden Teilfonds:
Sämtliche weiteren Merkmale wie z.B. Rücknahme der Anteile, Umtauschgebühr, Ertragsverwendung,
Teilfondswährung, etc. sind in beiden Teilfonds gleich.
Die Fusion wird gemäß Artikel 1 Ziffer 20 Buchstabe a) und Artikel 76 Ziffer 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zum 31. Oktober 2014 durchgeführt.
Infolge der Verschmelzung werden den jeweiligen Anteilinhabern des untergehenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fusion Anteile an der Anteilklasse R (EUR) des aufnehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Ausgabe der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des untergehenden Teilfonds dem Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil der Anteilklasse R (EUR)) des aufnehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fusion entspricht. Der Anteilspreis des untergehenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fusion wird jedoch mindestens dem gemäß Verkaufsprospekt garantierten Anteilspreis entsprechen.
Ab dem Fusionstag werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des untergehenden Teilfonds auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen und der untergehende Teilfonds erlischt. Umlaufende Anteile des untergehenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des untergehenden Teilfonds werden automatisch im Register des aufnehmenden Teilfonds eingetragen. Die neu ausgegebenen Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom aufnehmenden Teilfonds ausgegeben waren.
Es handelt sich bei den Teilfonds Baloise Fund Invest (Lux) – BFI Capital Protect (EUR) und Baloise Fund Invest (Lux) – BFI C-QUADRAT ARTS Conservative (EUR) um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Vor dem Übertrag des Portfolios werden alle Vermögenswerte verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den aufnehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“). Eine Neuordnung des Portfolios des aufnehmenden Fonds vor oder nach der Fusion ist nicht beabsichtigt.
Die Gesellschaft geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung des aufnehmenden Teilfonds auswirkt.
Durch die Anwendung eines Ertragsausgleichs in dem betroffenen Fonds ist sichergestellt, dass den Anlegern hinsichtlich der aufgelaufenen Erträge keine Nachteile entstehen. Die Gesellschaft sieht durch die Fusion keine Verwässerungsgefahr für die Performance des aufnehmenden Teilfonds.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem untergehenden Teilfonds noch dem aufnehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der Verwaltungsgesellschaft MDO Management Company S.A. übernommen.
Die Anleger des untergehenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden können. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.
Die Ausgabe von Anteilen des untergehenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft wird per sofort eingestellt.
Die Rücknahme von Anteilen des untergehenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft wird am 24. Oktober 2014 nach 15 Uhr Ortszeit Luxemburg eingestellt. Anteilinhaber des untergehenden und des aufnehmenden Teilfonds haben die Möglichkeit, vom 23. September 2014 bis zum 24. Oktober 2014 (15 Uhr Ortszeit Luxemburg) kostenlos die Rücknahme Ihrer Anteile bei der Verwaltungsgesellschaft sowie allen im Verkaufsprospekt genannten Zahlstellen zu verlangen.
Sollte der Anteilspreis, zu dem der Anteilinhaber des untergehenden Teilfonds während dieses Zeitraums seine Anteile zurückgibt, niedriger sein als der garantierte Anteilspreis, erhält der Anteilinhaber den gemäß Verkaufsprospekt garantierten Anteilspreis.
PricewaterhouseCoopers Luxembourg, wird seitens des Verwaltungsrats des aufnehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer 1 a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen. Dieser Bericht ist für den Anteilinhaber kostenfrei am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Weitere Informationen sowie folgende Dokumente sind kostenfrei und in Papierform für den Anteilinhaber am Sitz der Gesellschaft sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, State Street Bank GmbH, Solmsstrasse 83, D-60486 Frankfurt erhältlich:
– Fusionsplan
– Aktuelle Version des Verkaufsprospekts der Gesellschaft
– Aktuelle Version der wesentlichen Anlegerinformationen
– Aktuelle Satzung der Gesellschaft
– Aktueller Jahresbericht der Gesellschaft
– Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer 1 a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion – Bestätigung der Verwahrstelle der Gesellschaft betreffend die Fusion gemäß Art. 70 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010
Dem Anteilinhaber des untergehenden Teilfonds wird empfohlen, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen und um weitere Konsequenzen abschätzen zu können, die aktuelle Version der wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Teilfonds, welche auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft www.mdo-manco.com erhältlich ist, gründlich zu lesen.
Luxemburg, den 23. September 2014 Der Verwaltungsrat