SJB | Korschenbroich, 17.09.2014. Die Erbschaftssteuer steht immer wieder im Mittelpunkt politischer Diskussionen. Sie sei wirtschaftsfeindlich: Stirbt ein Firmeninhaber und geht das Unternehmen auf den Erben über, würde die ökonomische Substanz geschwächt. Von den Gegnern der Erbschaftssteuer wird auch ins Feld geführt, dass diese eine Bagatellsteuer wäre – der hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Natürlich haben auch die Befürworter ihre Argumente: Eine Erbschaft sei Einkommen und gehöre gerade deswegen versteuert. Aus der sozialen Fundierung unserer Marktwirtschaft ließe sich auch eine Begründung ableiten: In Deutschland werden Vermögende stärker zur Kasse gebeten, als weniger Wohlhabende. Ein Prinzip, das sich gerade bei großen Vermögensbewegungen wie der Erbschaftssteuer, lohnen würde, es fortzusetzen
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