Telefongespräche aufzeichnen, Zielmärkte definieren und Kunden vorab über Anlagekosten informieren – all diese Mifid-II-Vorgaben könnten dem Willen der Bundesregierung zufolge bald in Teilen der Vergangenheit angehören. Zudem bringt Berlin die Schaffung einer weiteren Anlegergruppe ins Spiel.
Die Bundesregierung macht sich stark für eine deutliche Entschärfung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die mit Beginn 2018 in Kraft trat. Konkret hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Europäischen Kommission zwei Positionspapiere zur Mifid II, zur Priips-Verordnung und zur EU-Finanzmarktverordnung Mifir geschickt. Darin enthalten sind Änderungsvorschläge zum Anlegerschutz und zu Fragen der Marktstruktur, mit dem Ziel, Erfahrungen von Marktteilnehmern, Anlegern und Verbänden in das EU-Finanzmarktrecht einfließen zu lassen.
Hintergrund: Die EU-Kommission will die Richtlinie 2020 noch einmal auf den Prüfstand stellen. Dafür hat das BMF per Konsultationsschreiben verschiedene Verbände um Stellungnahme gebeten und nun erste Ergebnisse veröffentlicht – hier geht es zur Teilnehmerliste und den einzelnen Stellungnahmen.
Zentrale Forderungen im Schreiben sind etwa der Verzicht auf die Telefonaufzeichnung und die nachträgliche Kosteninformation. So soll die Gesprächsaufzeichnung künftig entfallen, wenn die Kunden selbst darauf verzichten wollten, erklärte Staatssekretär Jörg Kukies – wobei Kleinanlegern selbstverständlich weiterhin die Risiken nähergebracht werden müssten. Weiterhin sollen bei Wertpapiergeschäften per Telefon die Kosten auch nachträglich übermittelt werden können, heißt es.
Auch soll künftig eine Zielmarktdefinition für konventionelle Produkte wie Aktien und Anleihen keine Pflicht mehr für Anbieter sein. Das sei sehr aufwendig und könne aus BMF-Sicht ausbleiben, zitiert das „Handelsblatt“ (bezahlpflichtig) Staatssekretär Kukies. Weiterer Überarbeitungsbedarf ergebe sich in der Informationspflicht bei Wertpapiergeschäften von professionellen Anlegern, die künftig freiwillig darauf verzichten können sollen.
Grundsätzlich denkt die Bundesregierung zudem über die Einführung einer weiteren Anlegergruppe nach: Für den erfahrenen Privatanleger könnte sich Kukies zufolge eine eigenes Regelwerk anbieten. Bisher unterscheidet man in der Regulierung zwischen Kleinanlegern und professionellen, institutionellen Anlegern, was teilweise dazu führen kann, bestimmte Investorengruppen auszugrenzen.
Von: Norbert Wulf
Quelle: Das Investment