Der Finanzmaklerpool BCA hat sich zum neuen Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgestellt. Das Unternehmen sieht sich gut vorbereitet auf das neue Regelwerk, das MiFID II in Deutschland umsetzten soll. Eine Herausforderung für Anlagevermittler sei aber vor allem die Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen.
Dabei gäbe es keinen Unterschied zwischen Banken und freien Vermittlern mit 34f-Lizenz. Das bedeute, dass sämtliche Telefongespräche und elektronische Korrespondenzen aufgezeichnet werden müssen. Auch gäbe es dazu keine Übergangsfristen.
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