Die Münchner Ebase verdeutlicht, dass die durch MiFID II geltenden Regeln für Depotbanken eine stärkere Zusammenarbeit mit den Vermittlern notwenig machen. Insbesondere Vermittlerpools wären aufgrund der Vielschichtigkeit ihres Geschäftsmodells aufgefordert, hierbei konstruktiv mitzuwirken.
„Um sicherzustellen, dass durch MiFID II von den Depotbanken neu geforderte Kundeninformationen auch beim Endkunden ankommen, müssen die Banken insoweit die Vermittler, die im direkten Kontakt mit den Endkunden stehen, vertraglich in die Pflicht nehmen“, heißt es in der Mitteilung der Ebase. Nachweis von Zuwendungen: Gemäß den neuen Vorgaben müssten die Depotbanken zudem nachweisen, dass jegliche von ihnen an Dritte (Vermittler) gewährten Zuwendungen dazu bestimmt seien, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden zu verbessern.
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