Die BaFin veröffentlicht eine Checkliste und einen Beitrag als Hilfestellung für die Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer Bankerlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes. Hierbei wird geklärt, welche Voraussetzungen die Institute erfüllen müssen. Insbesondere Robo-Advisor sollten ihr Beratungsmodell prüfen.„Auch wenn derzeit viele neue Angebote auf den Markt drängen, lohnt es sich daher nicht, um der Schnelligkeit willen einen Robo-Advisor zu lancieren, der (vergeblich) versucht, den Tatbestand der Anlageberatung zu umgehen“, erläutert Pawel Grischuk, BaFin-Referat für operative Verhaltensaufsicht und Anlegerschutzes, in einem Beitrag des BaFin Journals vom August 2017.
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