Cash.Online: Tippgeber: Die fünf größten Haftungsfallen für Berater

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Eine gesetzliche Definition des Tippgebers gibt es nicht. Risiken in der Gestaltung der Zusammenarbeit mit Tippgebern gibt es indes diverse.

Gastbeitrag von Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte

Für den Vertrieb nahezu jeden Finanzproduktes ist inzwischen eine konkrete Gewerbeerlaubnis und damit eine Mindestqualifikation und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich.

Das betrifft Versicherungsprodukte, Finanzanlageprodukte und auch Wohnimmobilienkredite. Oft stellt sich dann im Vertrieb die Frage, wie man auch Mitarbeiter ohne Gewerbeerlaubnis anbinden kann beziehungsweise ob man selbst – ohne die notwendige Zulassung – solche Produkte überhaupt empfehlen darf.

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Im Wettbewerb überzeugen derzeit vor allem passive Produkte mit vielen Zuflüssen. Jörg Held, Head of Portfolio Management bei ETHENEA, sieht vor allem die eigene Inflexibilität und Benchmark-Fokus vieler Mischfonds als Grund dafür.

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