Schroders hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. Juni 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in den „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
SAS Gold and Metals Fund EUR Hedged A thesaurierend | LU0371150292 | Schroder ISF Global Gold EUR Hedged | LU1223083087 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB nicht mehr gekauft werden und bis zum 17. Juni 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Schroder Alternative Solutions
Société d’Investissement à Capital Variable
5, rue Höhenhof, L-1736 Senningerberg
Grossherzogtum Luxemburg
Tel.: (+352) 341 342 202 Fax: (+352) 341 342 342
www.schroders.com
R.C.S. Luxemburg – B 111.315
Zu Ihrer Sicherheit können Telefongespräche aufgezeichnet werden.
18. Mai 2016
Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Änderungen am Schroder Alternative Solutions – Gold and Precious Metals Fund mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass der Schroder Alternative Solutions – Gold and Precious Metals Fund (der zu übertragende Fonds) am 29. Juni 2016 (dem Datum des Inkrafttretens) alle seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Sacheinlagen (die Übertragung) in den Schroder International Selection Fund – Global Gold (der aufnehmende Fonds) übertragen wird. Die Anteilsinhaber des zu übertragenden Fonds erhalten Anteile am aufnehmenden Fonds, die dem Wert ihrer derzeit gehaltenen Anteile am zu übertragenden Fonds entsprechen.
Der zu übertragende Fonds wird im Anschluss an die Übertragung geschlossen.
Anlageziele und Anlagepolitik
Der zu übertragende Fonds und der aufnehmende Fonds verfolgen das primäre Ziel, Kapitalzuwachs durch Anlagen in gold- und sonstigen edelmetallbezogenen Branchen zu erzielen. Die mit der Anlage in den aufnehmenden Fonds verbundenen Risiken sind jedoch aufgrund seines stärkeren Schwerpunkts bei goldbezogenen Aktien etwas höher als beim zu übertragenden Fonds. Diese Arten von Aktien haben in der Vergangenheit im Vergleich zu physischem Gold höhere Renditen, jedoch auch eine höhere Volatilität aufgewiesen.
Anteilsklassen und jährliche Managementgebühren
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die jährlichen Managementgebühren (annual investment management charge, AMC) und die laufenden Kosten (on-going charges, OGC) für die Anteilsklassen des zu übertragenden Fonds und des aufnehmenden Fonds. Beachten Sie bitte, dass die OGC die AMC sowie alle sonstigen Gebühren und Aufwendungen umfassen.
Anleger in der Anteilsklasse D des zu übertragenden Fonds erhalten Anteile der Anteilsklasse A1 des aufnehmenden Fonds.
Zu übertragender Fonds Aufnehmender Fonds
Anteilsklasse AMC OGC1 Anteilsklasse AMC Schätzung der OGC1
A 1,50 % 2,12 % A 1,50 % 1,99 %
1 Die Prozentangaben verstehen sich jährlich und sind in Bezug auf den Nettoinventarwert je Anteil angegeben. Die OGC beinhalten, je nach Gebührenstruktur, die Vertriebsgebühr, die Anlegerservicegebühr, die Managementgebühr und sonstige Verwaltungskosten, einschliesslich der Gebühren der Verwaltungsstelle, der Depotbank und der Transferstelle. Die Managementgebühr sowie die Verwaltungskosten der zugrunde liegenden Investmentfonds des Portfolios sind ebenfalls berücksichtigt. Die OGC beziehen sich für den zu übertragenden Fonds auf den 31. Dezember 2015. Die OGC für den aufnehmenden Fonds stellen eine Schätzung für den Zeitraum nach der Übertragung dar, unter der Annahme der Übertragung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
C 1,00 % 1,52 % C 0,75 % 1,14 %
D 1,50 % 3,12 % A1 1,50 % 2,49 %
I 0,00 % 0,25 % I 0,00 % 0,14 %
Die Basiswährung des zu übertragenden Fonds und des aufnehmenden Fonds ist der US-Dollar. Eine vollständige Zusammenfassung, welche Anteilsklassen des zu übertragenden Fonds in welche Anteilsklassen des aufnehmenden Fonds übertragen werden, ist dem Anhang zu diesem Schreiben zu entnehmen.
Handelsschluss und Abrechnungszeiträume für Zeichnungen und Rücknahmen Der Handelsschluss des aufnehmenden Fonds ist 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) an jedem Handelstag, und Aufträge, die vor dem Handelsschluss bei Schroder Investment Management (Luxembourg) S.A. (die Verwaltungsgesellschaft) eingehen, werden am selben Tag ausgeführt. Die Abrechnungszeiträume für Zeichnungen und Rücknahmen betragen drei Geschäftstage nach einem Handelstag.
Eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung der wichtigsten Informationen über den zu übertragenden Fonds und den aufnehmenden Fonds (einschliesslich der Änderungen an den Anteilsklassen) ist dem Anhang zu diesem Schreiben zu entnehmen.
Übertragung
Gemäss seiner Befugnis aus Artikel 5 der Satzung von Schroders Alternative Solutions zur Entscheidung, ob die Übertragung in den aufnehmenden Fonds im Interesse der Anteilsinhaber liegt, ist der Verwaltungsrat von Schroder Alternative Solutions zu dem Schluss gekommen, dass die Anteilsinhaber des zu übertragenden Fonds aufgrund der relativen Ähnlichkeit der Anlageziele des zu übertragenden Fonds und des aufnehmenden Fonds von einer Übertragung in den aufnehmenden Fonds profitieren werden. Der zu übertragende Fonds verfügt zum 31. März 2016 über ein verwaltetes Vermögen von ca. 128,9 Mio. USD. Die Übertragung sollte allen Anteilsinhabern des zu übertragenden Fonds Zugang zu niedrigeren laufenden Kosten bieten. Die Anlagekriterien und Anlagestrategien des aufnehmenden Fonds werden einen stärkeren Schwerpunkt auf goldbezogene Aktien legen als der zu übertragende Fonds und werden mit den OGAW-Vorschriften konform sein. Das Anlageteam, das den zu übertragenden Fonds verwaltet, wird den aufnehmenden Fonds verwalten.
? Kosten und Aufwendungen der Übertragung
Die Einrichtungskosten des zu übertragenden Fonds wurden vollständig beglichen. Die durch die Übertragung entstehenden Kosten werden einschliesslich der Rechts-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren von der Verwaltungsgesellschaft getragen. Die im Zeitraum vom 23. Juni 2016 bis zum Datum der Übertragung anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Portfoliohandel, der erforderlich ist, um das Portfolio des zu übertragenden Fonds an das des aufnehmenden Fonds anzugleichen, werden bei der Berechnung der Nettoinventarwerte je Anteil für diese Tage berücksichtigt.
? Umtauschverhältnis, Behandlung von aufgelaufenen Erträgen und Auswirkungen der Übertragung
Am Datum des Inkrafttretens werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des zu übertragenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds übertragen und der zu übertragende Fonds wird geschlossen. Die Anteilsinhaber erhalten für die von ihnen gehaltenen Anteile jeder Klasse des zu übertragenden Fonds eine deren Wert entsprechende Anzahl von Anteilen der entsprechenden Klasse des aufnehmenden Fonds, die auf Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil des zu übertragenden Fonds und des Erstausgabepreises der Anteile des aufnehmenden Fonds zum Datum des Inkrafttretens berechnet wird.
Bei der Berechnung des abschliessenden Nettoinventarwerts je Anteil des zu übertragenden Fonds werden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Übertragung aufgelaufenen Erträge, die den Anteilen des zu übertragenden Fonds zuzurechnen sind, berücksichtigt. Nach der Übertragung werden diese aufgelaufenen Erträge im Nettoinventarwert je Anteil des aufnehmenden Fonds berücksichtigt.
Somit werden Sie Anteilsinhaber des aufnehmenden Fonds, und zwar in der Anteilsklasse, die Ihrem derzeitigen Anteilsbestand am zu übertragenden Fonds entspricht. Die Zuordnung der bestehenden und neuen Anteilsklassen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Der erste Handelstag für Ihre Anteile am aufnehmenden Fonds ist der 1. Juli 2016. Der entsprechende Handelsschluss für diesen Handelstag ist 13:00 Uhr (Ortszeit Luxemburg) an diesem Tag.
? Rücknahme- bzw. Umtauschrechte der Anteilsinhaber
Wenn Sie ab dem Datum des Inkrafttretens keine Anteile des aufnehmenden Fonds halten möchten, können Sie Ihre Beteiligung am zu übertragenden Fonds jederzeit bis zum Handelstag am 22. Juni 2016 (einschliesslich) zurücknehmen oder in Anteile eines anderen Fonds von Schroder umtauschen lassen.
Wir werden Ihre Rücknahme- bzw. Umtauschanweisungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Verkaufsprospekts des zu übertragenden Fonds kostenlos ausführen. Allerdings können in einigen Ländern lokale Zahlstellen, Korrespondenzbanken oder vergleichbare Beauftragte unter Umständen Transaktionsgebühren erheben. Bei den örtlichen Beauftragten gelten unter Umständen frühere örtliche Uhrzeiten für den Handelsschluss als die oben angegebene. Sie sollten dies mit diesen Beauftragten klären, um sicherzustellen, dass Ihre Anweisungen vor dem Handelsschluss um 13:00 Uhr Ortszeit Luxemburg am 22. Juni 2016 bei uns in Luxemburg eingehen.
Zeichnungen von Anteilen des zu übertragenden Fonds oder der Umtausch von Anteilen in den zu übertragenden Fonds von neuen Anlegern werden nach dem Handelsschluss am 18. Mai 2016 nicht mehr akzeptiert. Damit ausreichend Zeit für die Vornahme von Änderungen an Sparplänen und ähnlichen Instrumenten zur Verfügung steht, werden Zeichnungs- und Umtauschanträge für den zu übertragenden Fonds von bestehenden Anteilsinhabern bis zum 22. Juni 2016 (Handelsschluss um 13:00 Uhr am 22. Juni 2016) angenommen.
? Steuerstatus
Die Umwandlung von Anteilen zum Zeitpunkt der Übertragung und/oder die Rücknahme oder der Umtausch von Anteilen vor der Übertragung könnte sich auch auf den Steuerstatus Ihrer Anlage auswirken. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unabhängigen professionellen Rat in diesen Angelegenheiten einzuholen.
? Weitere Informationen
Wir empfehlen Ihnen, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des aufnehmenden Fonds, die diesem Schreiben beigefügt sind, zu lesen. Dabei handelt es sich um repräsentative wesentliche Anlegerinformationen des aufnehmenden Fonds. Hierin sind Angaben zur Anteilsklasse mit den höchsten laufenden Kosten aufgeführt. Die Angaben entsprechen lediglich dem Stand zum Datum des Inkrafttretens. Sie werden gemeinsam mit den wesentlichen Anlegerinformationen aller anderen verfügbaren Anteilsklassen ab dem Datum des Inkrafttretens unter www.schroders.lu zur Verfügung gestellt. Der Verkaufsprospekt kann ebenfalls unter dieser Adresse abgerufen werden.
Im Zusammenhang mit der Übertragung wird ein Prüfbericht vom Abschlussprüfer erstellt. Dieser kann auf Anfrage kostenlos von der Verwaltungsgesellschaft bezogen werden.
Wir hoffen, dass Sie nach der Übertragung weiterhin im aufnehmenden Fonds investiert bleiben. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Schroders-Niederlassung, Ihren professionellen Berater oder an die Verwaltungsgesellschaft unter der Telefonnummer
(+352) 341 342 212.
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Mit freundlichen Grüssen
Noel Fessey
Zeichnungsberechtigter
Natalie Wolff
Zeichnungsberechtigte