Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Dezember 2015 fusionieren.
Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Vermögensaufbau-Fonds HAIG I B | LU0144224713 | Patriarch Classic Dividende 4 Plus A |
LU0967739193 |
Anteilen des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 3. Dezember 2015 gekauft oder zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“
umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER TEILFONDS
VERMÖGENSAUFBAU-FONDS HAIG I
ANTEILKLASSE B (ISIN LU0144224713)
UND
PATRIARCH CLASSIC DIVIDENDE 4 PLUS
ANTEILKLASSE A (ISIN LU0967739193)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen:
Verschmelzung
Der Vermögensaufbau-Fonds HAIG I (übertragender Teilfonds) wird, vorbehaltlich der Zustimmung der CSSF, mit dem Teilfonds Patriarch Classic Dividende 4 Plus (übernehmender Teilfonds) verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird die Anteilklasse B des übertragenden Teilfonds mit der Anteilklasse A des übernehmenden Teilfonds fusioniert.
Der Teilfonds Vermögensaufbau-Fonds HAIG I (übertragender Teilfonds) wird aus geschäftsstrategischen und wirtschaftlichen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds Patriarch Classic Dividende 4 Plus (übernehmender Teilfonds) verschmolzen.
Der übernehmende Teilfonds ist das zur Verschmelzung des übertragenden Teilfonds geeignete Sondervermögen, da beide Teilfonds der gleichen Produktlinie zugeordnet werden.
Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Allgemeinen Verwaltungsreglements in Verbindung mit Artikel 11 des Sonderreglements des übertragenden Teilfonds und Artikel 13 des Verwaltungsreglements des übernehmenden Teilfonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 15. Dezember 2015 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung vom 14.Dezember 2015. Die Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.
Die Anlagepolitik des übertragenden Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar:
Patriarch Classic Dividende 4 Plus
Übernehmender Teilfonds
Das Anlageziel des Teilfonds besteht in der Erwirtschaftung einer langfristigen überdurchschnittlichen Rendite. Um dieses Ziel zu erreichen, werden insbesondere Aktien mit einer hohen Dividende bevorzugt. Dadurch wird das Ziel einer konstanten, möglichst quartalsweisen, Ausschüttung, die schwerpunktmäßig aus Dividendenerträgen auf der Aktienseite generiert werden soll, verfolgt.
Der Teilfonds investiert dem Grundsatz der Risikostreuung folgend, weltweit, einschließlich der Schwellenländer, in Aktien, Renten, Genussscheine sowie Zertifikate, welche Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinhalten, sowie andere erlaubte Basiswerte (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden.
Der Teilfonds wird dabei grundsätzlich mindestens 51% des Netto-Teilfondsvermögens in Aktien investieren.
Der Teilfonds kann bis zu 10% in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Verwaltungsreglements investiert werden. Bei dem Erwerb von Anteilen an Zielfonds kann es zu der Erhebung einer Verwaltungsvergütung auch auf der Ebene dieser Zielfonds kommen. Der Teilfonds wird dabei nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3 % p.a. unterliegen. Im Jahresbericht des Teilfonds wird angegeben, wie hoch der Anteil der Verwaltungsvergütung maximal ist, welche der Teilfonds sowie die Zielfonds zu tragen haben.
Der Teilfonds kann je nach Finanzmarktsituation bis zu 49 % flüssige Mittel halten oder in ähnliche Vermögenswerte investieren.
Zu Absicherungszwecken darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatebestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 6. des Verwaltungsreglements einsetzen.
Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1.g) des Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 7. betreffend Risikomanagementverfahren bei Derivaten zu beachten.
Vermögensaufbau-Fonds HAIG I
Übertragender Teilfonds
Der Teilfonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung schwerpunktmäßig in Wertpapiere („Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie z.B. Genuss- oder Partizipationsscheinen sowie in festund variabelverzinsliche Anleihen und Zerobonds“), welche von Emittenten, welche in Vollmitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (“OECD”) ansässig sind, begeben werden und welche auf frei konvertierbare Währungen lauten, und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist (“geregelte Märkte”), amtlich notiert oder gehandelt werden. Dies schließt auch die Anlage in kleineren Aktienmärkten und in Unternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung ein.
In geringen Maßen kann der Teilfonds auch in Wertpapiere, welche von Emittenten aus Schwellenländern begeben werden, investieren.
Für den Teilfonds werden schwerpunktmäßig Aktien erworben. Die dem Sondervermögen zuzuführenden Wertpapiere sollen von Gesellschaften verschiedener Gewerbezweige stammen und grundsätzlich von Unternehmen sein, die nach Aufbau und Struktur auf längere Sicht gesehen eine günstige Entwicklung erhoffen lassen. Je nach Börsenlage können, zur Erhaltung des Vermögens, bis zu 40 % des Sondervermögens in festverzinsliche Wertpapiere angelegt werden.
Darüber hinaus kann der Teilfonds in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements, anlegen.
Im Interesse der Anleger kann der Teilfonds zeitweilig akzessorisch, d.h. bis max. 49 % seines Netto- Fondsvermögens in flüssige Mittel halten und in ähnliche Vermögenswerte anlegen.
Daneben kann er in Anteilen an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegen.
Zu Absicherungszwecken und zur effizienten Verwaltung des Portfolios oder zum Laufzeiten- oder Risikomanagement des Portfolios insbesondere zur
Deckung von Währungsrisiken darf der Teilfonds Derivate sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel 4 Nr. 5 des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4 Nr. 6 betreffend Risikomanagement- Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Die niedrigere Kennzahl des Risiko-und Ertragsprofils des übernehmenden Teilfonds ergibt sich aus den aktuellen Berechnungen der historischen Volatilität des Fondspreises der letzten 5 Jahre.
Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.
Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).
Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden.
Den Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“ (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar.
Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 7. Dezember 2015, 12:00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 7. Dezember 2015, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 14. Dezember 2015 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 15. Dezember 2015.
Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds „Vermögensaufbau-Fonds HAIG I“ steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die Anteilinhaber werden darüber informiert, dass mit der Verschmelzung des Vermögensaufbau-Fonds- HAIG I der Vermögensaufbau-Fonds-HAIG erlischt, da es sich um den einzigen Teilfonds des Sondervermögens Vermögensaufbau-Fonds-HAIG handelt.
Der gültige Verkaufsprospekt des übernehmenden Teilfonds sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, den 6. November 2015
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher dem Anleger unverzüglich zu übermitteln ist.