DB Platinum hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 13. Januar 2016 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
DB Platinum III Platow R1C | LU0247468282 | DB Platinum IV Platow R1C | LU1239760025 |
DB Platinum III Platow I1C | LU0247468878 | DB Platinum IV Platow I1C | LU1239760371 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 04. Januar 2016 gekauft und bis zum 04. Januar 2016 zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden der aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
DB PLATINUM III
Société d’Investissement à Capital Variable
Sitz: 11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg: B-107.709
(der “Übertragende Fonds”)
WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER TEILFONDS
DB Platinum III Platow und
DB Platinum III Dividend Equity Risk Control
(die “Übertragenden Teilfonds”)
Luxemburg, den 2. Dezember 2015
Der Verwaltungsrat von DB Platinum III (der “Verwaltungsrat”) setzt die Anteilsinhaber der Übertragenden Teilfonds hiermit davon in Kenntnis, dass er in Übereinstimmung mit Artikel 1 (20) a) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das “Gesetz von 2010”) und Artikel 21 der Satzung beschlossen hat, die Übertragenden Teilfonds auf die entsprechenden Teilfonds von DB Platinum IV (die “Übernehmenden Teilfonds” wie folgt zu verschmelzen:
– DB Platinum III Platow auf DB Platinum IV Platow; und
– DB Platinum III Dividend Equity Risk Control auf DB Platinum IV Dividend Equity Risk Control; (die “Verschmelzungen durch Aufnahme”).
DB Platinum IV ist ein in Form einer société d’investissement à capital variable gemäß Teil I des Gesetzes von 2010 errichteter Luxemburger Organismus für gemeinsame Anlagen in übertragbare Wertpapiere, der als Umbrella-Fonds mit verschiedenen Teilfonds, wie in der aktuellen Version des zugehörigen Prospekts beschrieben, strukturiert ist. DB Platinum IV hat ihren Sitz unter der Adresse 11-13, boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg. Die Identifikationsnummer beim R.C.S Luxembourg lautet B-85.828.
Hierin verwendete Begriffe haben die ihnen in den aktuellen Prospekten von DB Platinum III und DB Platinum IV (die “Gesellschaften” und die “Prospekte”) (wie jeweils zutreffend) zugewiesene Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
Der Beschluss für die Verschmelzungen durch Aufnahme wurde gefasst, um die wirtschaftliche Effizienz in der Verwaltung der Übertragenden Teilfonds zu verbessern und Spielraum für effizientere Investments und Skaleneffekte zu schaffen. Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass der Beschluss über die Durchführung der Verschmelzungen durch Aufnahme im besten Interesse der Anteilsinhaber gefasst wurde.
Die Übernehmenden Teilfonds wurden speziell zum Zwecke der Verschmelzungen durch Aufnahme aufgelegt, sodass Anlageziele und Anlagepolitik sowie die weiteren Merkmale der Übertragenden Teilfonds und der entsprechenden Übernehmenden Teilfonds identisch sind. Die für die Gesellschaften und die jeweiligen Dienstleistungsanbieter geltenden allgemeinen Bedingungen stimmen ebenfalls überein.
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Übertragenden Teilfonds werden zum 13. Januar 2016 (der “Stichtag”) auf die Übernehmenden Teilfonds übertragen. Am Stichtag erhalten die Anteilsinhaber der Übertragenden Teilfonds Anteile des entsprechenden Übernehmenden Teilfonds (die “Neuen Anteile”), deren Gesamtwert dem Gesamtwert der Anteile des jeweiligen Übertragenden Teilfonds gemäß seinem zuletzt berechneten Nettoinventarwert entspricht. Die Anzahl der zugewiesenen Neuen Anteile entspricht der Anzahl der gegenwärtig von den Anteilsinhabern gehaltenen Anteile (d. h. das Umtauschverhältnis beträgt 1:1).
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Übertragenden Teilfonds werden zum Stichtag gemäß den Bestimmungen der Satzung des Übertragenden Fonds bewertet. Die Abwicklung in Bezug auf die Neuen Anteile erfolgt zum Stichtag. Diese Transaktionen sind für die Anteilsinhaber der Übertragenden wie auch der Übernehmenden Teilfonds mit keinerlei Kosten verbunden.
Anteilsinhaber der Übertragenden Teilfonds erhalten wie folgt Neue Anteile der jeweiligen entsprechenden Anteilsklasse der Übernehmenden Teilfonds
Die jeweiligen Prospekte und die Dokumente mit wesentlichen Anlegerinformationen enthalten eine ausführliche Beschreibung der Bedingungen der Übertragenden und der Übernehmenden Teilfonds sowie ihrer jeweiligen Anteilsklassen.
Die Anteilsinhaber der Übertragenden Teilfonds, die mit den Verschmelzungen durch Aufnahme nicht einverstanden sind, können innerhalb einer einmonatigen Frist ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum 5. Januar 2016 die kostenfreie Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile beantragen.
Der Handel in den Übertragenden Teilfonds wird vom 6. Januar 2016 bis einschließlich 13. Januar 2016 ausgesetzt. Für den Fall, dass die Aussetzung aufgrund unvorhergesehener Umstände zu einem anderen Termin erfolgen und/oder der Aussetzungszeitraum verlängert werden muss, werden die Anteilsinhaber entsprechend informiert. Der Nettoinventarwert der Übertragenden Teilfonds wird zum letzten Mal am 13. Januar 2016 berechnet.
Zum Stichtag erhalten Anteilsinhaber der Übertragenden Teilfonds, die keine Rücknahme beantragt haben, eine gleiche Anzahl Neuer Anteile, wobei hierfür kein Ausgabeaufschlag anfällt.
Anteilsinhaber können mit ihren Neuen Anteilen schon handeln, bevor sie eine Bestätigung über die Zuweisung der Neuen Anteile erhalten haben.
Ab dem Stichtag sind die den Anteilsinhabern der Übertragenden Teilfonds zugewiesenen Neuen Anteile der Übernehmenden Teilfonds in jeder Hinsicht mit denselben Rechten ausgestattet, wie die gegebenenfalls danach von den jeweiligen Übernehmenden Teilfonds ausgegebenen Anteile der jeweils entsprechenden Anteilsklasse, insbesondere in Bezug auf die damit verbundenen Stimmrechte und Ansprüche auf bestimmte Vorteile.
Anteilsinhaber sollten sich von ihren professionellen Beratern über mögliche steuerliche oder sonstige Folgen der Verschmelzungen durch Aufnahme beraten lassen, die nach dem Recht des Staates ihrer Gründung, ihrer Betriebsstätte, ihrer Staatsbürgerschaft, ihres Wohnsitzes, ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder Domicile (im persönlichen Bereich liegendes Ansässigkeitskriterium nach englischem Recht) zu beachten sind.
Anteilsinhaber erhalten zusätzliche Informationen zu den Verschmelzungen durch Aufnahme am Sitz der Gesellschaften unter der Adresse 11-13 Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg.
Die aktuellen Versionen des Prospekts, der Dokumente mit wesentlichen Anlegerinformationen, der Satzung, der letzten Jahres- und Halbjahresberichte für die Übernehmenden Teilfonds und des durch die Gesellschaften aufgestellten Gemeinsamen Verschmelzungsplans sind jeweils kostenfrei am Sitz der Gesellschaften erhältlich. Auch die Erklärung des Wirtschaftsprüfers zu den Bedingungen der Verschmelzungen durch Aufnahme sowie die durch die Depotbank der Gesellschaften ausgestellte Bescheinigung wird, sobald vorhanden, am Sitz der Gesellschaften kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Prospekt, wesentliche Anlegerinformationen, Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, jeweils in deutscher Sprache, können in elektronischer oder gedruckter Form kostenlos bei der Deutsche Bank AG, Institutional Cash & Securities Services, Issuer Services, Post IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main (Deutschland) bezogen werden und sind auf der Webseite www.funds.db.com erhältlich.
Der Verwaltungsrat von
DB Platinum III