Die SICAV Candriam Bonds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Dexia Bonds Europe Convertible D | LU0106567372 | Candriam Bonds Global Convertible Optimum | LU0459960000 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 1 MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER I) VERSCHMELZUNG VON TEILFONDS Der Verwaltungsrat der SICAV Candriam Bonds (nachfolgend die »SICAV«) hat den Beschluss gefasst, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen gemäß Artikel 27 der Satzung der SICAV (nachfolgend die »Satzung«) und den Bestimmungen gemäß Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (nachfolgend das »Gesetz von 2010«) die nachstehend aufgeführten Teilfonds unter Anwendung der weiter unten beschriebenen Bedingungen und Verfahren zu verschmelzen.
Diese Mitteilung (die »Mitteilung«) erhalten die Anteilinhaber der nachstehend aufgeführten und von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds, damit sie sich ein fundiertes Urteil darüber bilden können, welche Auswirkungen diese Verschmelzung auf ihre Anlage hat.
- Von der Verschmelzung betroffene Teilfonds und Angabe der Art der Verschmelzung Der Verwaltungsrat hat den Beschluss gefasst, eine Verschmelzung durch Übernahme der folgenden Teilfonds im Sinne von Artikel 1 Absatz (20) Buchstabe a) des Gesetzes von 2010 (nachfolgend die »Verschmelzung«) durchzuführen.
ÜBERTRAGENDE TEILFONDS ÜBERNEHMENDE TEILFONDS Bezeichnung Klasse Anteilsart Währung Bezeichnung Klasse Anteilsart Währung Candriam Bonds Europe Convertible Classique Thes. EUR => Candriam Bonds Global Convertible Optimum Classique Thes. EUR Candriam Bonds Europe Convertible Classique Aussch. EUR => Candriam Bonds Global Convertible Optimum Classique Aussch. EUR Candriam Bonds Europe Convertible I Thes. EUR => Candriam Bonds Global Convertible Optimum I Thes. EUR Candriam Bonds Europe Convertible N Thes. EUR => Candriam Bonds Global Convertible Optimum N Thes. EUR Candriam Bonds Europe Convertible Z Thes. EUR => Candriam Bonds Global Convertible Optimum Z Thes. EUR Candriam Bonds Turkey Classique Thes. TRY => Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies Classique Thes. USD Candriam Bonds Turkey Classique Aussch. TRY => Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies Classique Aussch. USD Candriam Bonds Turkey I Thes. TRY => Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies I Thes. USD Candriam Bonds Turkey N Thes. TRY => Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies N Thes. USD § Kontext und Gründe für die Verschmelzungen Die geplante Verschmelzung erfolgt im Rahmen einer Rationalisierung der Fondspalette, die die Candriam Investors Group den Anlegern anbietet.
Der Verwaltungsrat der SICAV hat den Beschluss gefasst, dass diese Verschmelzung im besten Interesse der Anteilinhaber erfolgt, insbesondere weil das Nettovermögen der betreffenden übertragenden Teilfonds unter einen Wert gesunken ist, mit dem eine effiziente Anlagenverwaltung möglich ist.
Diese Verschmelzung bietet den Anteilinhabern eines der übertragenden Teilfonds deshalb die Möglichkeit der Anlage in einen anderen Teilfonds mit besseren Potenzialen zur Steigerung des Fondsvermögens.
Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die Verschmelzung aufgrund der dadurch zu erwartenden potenziellen Erhöhung des verwalteten Vermögens für die Anteilinhaber des jeweils übernehmenden Teilfonds eine Kostensenkung erreicht werden kann.
- Auswirkungen der Verschmelzung für die Anteilinhaber der übertragenden und der übernehmenden Teilfonds sowie Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch der Anteile Zum Verschmelzungstermin wird jeder der übertragenden Teilfonds infolge und zum Zeitpunkt seiner Auflösung ohne Abwicklung sein gesamtes Vermögen (d. h. Aktiva und Passiva) auf den jeweiligen übernehmenden Teilfonds übertragen, indem den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds Anteile des jeweils übernehmenden Teilfonds zugewiesen werden.
Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds genießen, indem sie Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds werden, weiterhin die gleichen mit den Anteilen der SICAV verbundenen Rechte gemäß den Bestimmungen des aktuellen Prospekts der SICAV (der »Prospekt«) und der Satzung (die »Satzung«), insbesondere CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 2 das Recht auf Teilnahme an den Hauptversammlungen der Anteilinhaber und das Recht auf Ausübung des mit den Anteilen verbundenen Stimmrechts sowie das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Anteilinhaber eines übertragenden Teilfonds, die ihr Recht auf Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile wie nachstehend erläutert nicht ausüben, werden Anteilinhaber des jeweils übernehmenden Teilfonds und erhalten im Gegenzug zu ihren bisherigen Anteilen eine Anzahl an Anteilen des übernehmenden Teilfonds, die nach den unter Punkt 1. dieser Mitteilung auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses wie nachstehend definiert berechnet wird.
Anteilinhaber, die im Verzeichnis der Namensanteile eines der übertragenden Teilfonds eingetragen sind, werden automatisch in das Verzeichnis der Namensanteile des jeweils übernehmenden Teilfonds eingetragen.
Inhaber von verbrieften (physischen) Inhaberanteilen eines der übertragenden Teilfonds erhalten Inhaberanteile, die in das Wertpapierdepot des jeweils übernehmenden Teilfonds eingebucht werden.
Wird einem Anteilinhaber infolge des Umtauschs ein Anteilsbruchteil zugewiesen, so kann er einen solchen Anteilsbruchteil kostenfrei (nach Abzug etwaiger Steuern und Abgaben) zur Rücknahme durch den übernehmenden Teilfonds einreichen oder ihn durch Zahlung des entsprechenden Restbetrages in einen ganzen Anteil aufstocken.
Die übernehmenden Teilfonds erheben im Rahmen dieser Verschmelzung von den Anteilinhabern des jeweils übertragenden Teilfonds keinerlei Zeichnungsgebühr.
Um eine reibungslose Verschmelzung zu gewährleisten, kann der Anlageverwalter des jeweiligen übertragenden Teilfonds ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung das Portfolio des betreffenden Teilfonds entsprechend so ausrichten, dass es in Einklang mit den Zielen der Anlagepolitik des jeweiligen übernehmenden Teilfonds steht.
Die Anteilinhaber der übertragenden Teilfonds sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie Anteilinhaber der übernehmenden Teilfonds werden, welche sich in folgenden Aspekten von dem jetzigen Teilfonds unterscheiden können: Anlagepolitik, Höhe der geltenden Kosten und Gebühren, Währung, Anlageverwalter, Risiken (d. h. synthetischer Risiko- und Renditeindikator, mit der Anlage verbundene Risiken, Verfahren zur Bestimmung des Gesamtrisikos) und die geltende Orderannahmefrist.
Zur Vereinfachung der operativen Abwicklung der Fusion werden die Zeichnungen, Rücknahmen und Umwandlungen (sowohl für den absorbierten als auch für den absorbierenden Fonds) ab dem 10. Dezember 2014, 12:00 Uhr ausgesetzt; hiervon ausgenommen ist der Teilfonds Candriam Bonds Global Convertible Optimum, für den die Rücknahmen und Umwandlungen bereits ab dem 8. Dezember 2014, 12:00 ausgesetzt werden.
Die Anteilinhaber der übertragenden Teilfonds können bis zum 4. Dezember 2014 um 12.00 Uhr die Rücknahme ihrer Anteile beantragen, welche kostenfrei ist (mit Ausnahme der Steuern und Abgaben, die von den Behörden des Landes erhoben werden, in dem die Anteile verkauft werden), oder die Umschichtung ihrer Anteile in Anteile eines anderen Teilfonds der SICAV beantragen.
Anteilinhaber, die dieses Recht innerhalb der geltenden Fristen nicht ausgeübt haben, können ab dem 15. Dezember 2014 ihre Rechte als Anteilinhaber des jeweils übernehmenden Teilfonds ausüben. Eine vergleichende Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen dem jeweils übertragenden Teilfonds und dem diesen übernehmenden Teilfonds findet sich in Anhang 1 dieser Mitteilung.
Wir empfehlen den Anteilinhabern dringend, einen qualifizierten Fachberater hinzuzuziehen, um sich darüber zu informieren, welche Auswirkungen diese Verschmelzung möglicherweise auf ihre steuerliche Behandlung hat.
- Wirksamwerden der Verschmelzung und Verfahren zur Berechnung des Umtauschverhältnisses Am Verschmelzungstermin wird jeder der übertragenden Teilfonds sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den jeweils übernehmenden Teilfonds übertragen und aufgelöst. Die Anteile des übertragenden Teilfonds werden entwertet.
Das Umtauschverhältnis wird festgelegt, indem der Nettoinventarwert der Anteile jedes der übertragenden Teilfonds durch den Nettoinventarwert der Anteile des jeweils übernehmenden Teilfonds geteilt wird (das »Umtauschverhältnis«).
Die Berechnung des Umtauschverhältnisses erfolgt am 11. Dezember 2014 (der »Tag der Berechnung«) auf der Grundlage der Nettoinventarwerte vom 10.
Dezember 2014.
Die Verschmelzung tritt zum 15. Dezember 2014 (»Verschmelzungstermin«) in Kraft. Dieser Tag ist auch der Tag des ersten Nettoinventarwerts des jeweils übernehmenden Teilfonds, welcher am 16. Dezember 2014 berechnet wird und das verschmolzene Vermögen berücksichtigt.
Die jeweils geltenden Umtauschverhältnisse werden den Anteilinhabern der übertragenden Teilfonds so schnell wie möglich nach dem Verschmelzungstermin mitgeteilt.
CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 3 Der Verwaltungsrat der SICAV hat PricewaterhouseCoopers Luxemburg als zugelassener Wirtschaftsprüfer (nachstehend der »Wirtschaftsprüfer«) mit der Bestätigung der in Artikel 71 des Gesetzes von 2010 genannten Aspekte der Verschmelzung beauftragt.
- Erhebung der Performancegebühr der übernehmenden Teilfonds nach der Verschmelzung Die Formel, nach der die für die übernehmenden Teilfonds geltende Performancegebühr berechnet wird, ist so ausgelegt, dass die faire Behandlung von neuen Zeichnern und der vor diesen Zeichnungen bestehenden Anteilinhaber der Teilfonds gewährleistet ist. Im Rahmen der geplanten Verschmelzung wird die Auflegung der neuen Anteile als Zeichnung behandelt, weshalb dieser Grundsatz auch in diesem Rahmen gilt.
- Kosten der Verschmelzung Die Verwaltungsgesellschaft der SICAV, Candriam Luxembourg, trägt alle Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung einer Verschmelzung entstehen.
- Rechte der Anteilinhaber Es bestehen im übertragenden Teilfonds keine Anteilinhaber, die mit Sonderrechten ausgestattet sind, und keine Inhaber anderer Wertpapiere als Anteilen.
Alle Anteile, die der übernehmende Teilfonds aufgrund dieser Verschmelzung begeben wird, sind vor dem Hintergrund der vorstehend unter Punkt 1. dieser Mitteilung beschriebenen Bedingungen identisch und verleihen den Inhabern dieser Anteile die gleichen Rechte und Vorteile.
Die nach der Verschmelzung begebenen Anteile des übernehmenden Teilfonds begründen ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres der SICAV des übernehmenden Teilfonds, in dem die Verschmelzung endgültig genehmigt wurde, ein Recht auf eine Beteiligung am Betriebsergebnis dieses Teilfonds.
Die folgenden Dokumente sowie alle anderen zusätzlichen Informationen stehen auf Anfrage am Sitz der SICAV und bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Wüstenrot Bank AG, Im Tambour 1, D-71630 Ludwigsburg) kostenfrei zur Verfügung: – der Verschmelzungsplan; – der Prospekt; – die Wesentlichen Informationen für den Anleger der übernehmenden Teilfonds; – der letzte Jahres- und Halbjahresbericht der SICAV; – der vom Wirtschaftsprüfer erstellte Bericht über die Verschmelzung.
********** II) SONSTIGE ÄNDERUNGEN 1. Einführung eines Höchstsatzes für die Betriebs- und Verwaltungskosten Wie im Abschnitt »Gebühren und Kosten« des Prospekts dargelegt, trägt die SICAV die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten, das heißt alle Fixund variablen Kosten, Abgaben und Gebühren und anderen Aufwendungen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit und der Verwaltung der SICAV anfallen (die »Betriebs- und Verwaltungskosten«).
Mit dem Ziel der größtmöglichen Transparenz und um zu große Schwankungen dieser Aufwendungen zu vermeiden, hat der Verwaltungsrat der SICAV den Beschluss gefasst, einen Höchstsatz für diese Betriebs- und Verwaltungskosten in Form eines jährlichen prozentualen Anteils des durchschnittlichen Nettoinventarwerts der einzelnen Anteilsklassen festzulegen. Diese Höchstsätze sind in den technischen Beschreibungen im Prospekt der SICAV angegeben.
Dieser Mechanismus wird so festgelegt, dass die Verwaltungsgesellschaft die über diesem Höchstsatz liegenden Kosten übernimmt, wenn nach Beendigung eines Zeitraums die tatsächlichen Gebühren und Aufwendungen den Höchstsatz übersteigen, der für einen Teilfonds bzw. für eine Anteilsklasse festgelegten Höchstsatz für die Betriebs- und Verwaltungskosten übersteigen sollten. Sollten umgekehrt die tatsächlichen Gebühren und Aufwendungen unter dem für eine Anteilsklasse festgelegten prozentualen Höchstsatz für Betriebs- und Verwaltungskosten liegen, behält die Verwaltungsgesellschaft den Restbetrag ein.
- Verwaltungsgebühr Die Verwaltungsgebühr, die die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für ihre Anlageverwaltungsdienste wie in der jeweiligen technischen Beschreibung angegeben erhält, ist künftig monatlich zahlbar.
- Vertriebsfunktion Wir bitten die Anleger, den Abschnitt 3.2.3 »Vertriebsfunktion« im Prospekt zu beachten, da dieser Abschnitt zur Verdeutlichung neu formuliert wurde.
CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 4 4. Inhaberanteile Inhaberanteile werden nicht länger ausgehändigt, sondern auf einem Wertpapierkonto verbucht. Die SICAV gibt keine verbrieften (physischen) Anteile mehr aus.
- Candriam Bonds High Spread Der Verwaltungsrat hat folgende Beschlüsse gefasst: i. Der Teilfonds wird in Candriam Bonds Credit Opportunities umbenannt.
- Die Anlagepolitik des Teilfonds wird dahingehend geändert, dass er künftig darauf ausgelegt ist, den Anteilinhabern eine Beteiligung an den Renditen von Unternehmensanleihen von Emittenten mit einem erhöhten Kreditrisiko und Sitz in einem Land der Europäischen Union und/oder in Nordamerika zu ermöglichen. Der Teilfonds investiert sein Vermögen überwiegend in Schuldtitel (d. h. Anleihen und andere ähnliche Wertpapiere) von Emittenten mit einem besseren Rating als CCC+ bzw. Caa1.
iii. Als Referenzsatz für die Berechnung der Performancegebühr wird nicht mehr der JP Morgan GBI Global Hedged Euro, sondern künftig der EONIA (kapitalisiert) +200 Bp herangezogen.
- Candriam Bonds Total Return Der Verwaltungsrat hat folgende Beschlüsse gefasst: i. Als Referenzsatz für die Berechnung der Performancegebühr gilt nicht mehr der EONIA (kapitalisiert), sondern künftig der EONIA (kapitalisiert) +200 Bp.
- Erhöhung der Verwaltungsgebührensätze wie folgt: a. Klasse Classique: von max. 0,60 % auf max. 0,90 % b. Klasse I: von max. 0,30 % auf max. 0,60 % c. Klasse N: von max. 1 % auf max. 1,30 % Sämtliche Änderungen treten am 15. Dezember 2014 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den vorstehend erläuterten Änderungen nicht einverstanden sind, haben innerhalb eines Monats ab dem Datum dieser Mitteilung die Möglichkeit, ihre Anteile gebührenfrei zur Rücknahme einzureichen.
*** Der Prospekt und die Wesentlichen Anlegerinformationen vom 15. Dezember 2014 wird kostenlos am Sitz der SICAV und bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Wüstenrot Bank AG, Im Tambour 1, D-71630 Ludwigsburg) erhältlich sein oder kann im Internet abgerufen werden unter: www.candriam.com.
Der Verwaltungsrat CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 5 Anhang 1 Vergleichende Übersicht der wichtigsten Unterschiede zwischen dem jeweils übertragenden Teilfonds und dem diesen übernehmenden Teilfonds In den nachstehenden Tabellen sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem jeweils übertragenden Teilfonds und dem diesen übernehmenden Teilfonds dargestellt.
Wir bitten die Anteilinhaber der einzelnen übertragenden Teilfonds den Prospekt zu lesen, um sich über die besonderen Merkmale des jeweils übernehmenden Teilfonds weiter zu informieren.
Darüber hinaus empfehlen wir den Anteilinhabern der übertragenden Teilfonds dringend, die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger des betreffenden übernehmenden Teilfonds zu lesen.
Die nachstehenden Angaben sind zutreffend und entsprechen dem Stand am Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung.
Verschmelzung des Teilfonds Candriam Bonds Europe Convertible mit dem Teilfonds Candriam Bonds Global Convertible Optimum: Candriam Bonds Europe Convertible (übertragender Teilfonds) Candriam Bonds Global Convertible Optimum (übernehmender Teilfonds) Anlageziele und Anlagepolitik Wesentliche Anlagen des Fonds: Wesentliche Anlagen des Fonds: Wandel- oder Umtauschanleihen, die von einem Unternehmen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Europa begeben werden.
Wandel-, Umtausch- und andere Anleihen mit einer Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren von Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs von einer Ratingagentur mit mindestens BBB- bzw. Baa3 (oder gleichwertig) (d. h. als Emittent mit guter Bonität) eingestuft wurden.
Anlagestrategie: Anlagestrategie: Das Anlageziel des Fonds besteht darin, innerhalb der empfohlenen Anlagedauer ein Kapitalwachstum zu erzielen.
Hierzu investiert er in die angegebenen wesentlichen Anlagekategorien.
Das Anlageziel des Fonds besteht darin, innerhalb der empfohlenen Anlagedauer ein Kapitalwachstum zu erzielen.
Hierzu investiert er in die angegebenen wesentlichen Anlagekategorien.
Im Rahmen der durch das Anlageziel und die Anlagepolitik des Fonds vorgegebenen Beschränkungen trifft das Fondsmanagement auf der Grundlage einer Analyse der Merkmale und der Entwicklungspotenziale der Vermögenswerte, auf die der Fonds ausgerichtet ist, in freiem Ermessen die Auswahl der Anlagen im Portfolio.
Im Rahmen der durch das Anlageziel und die Anlagepolitik des Fonds vorgegebenen Beschränkungen trifft das Fondsmanagement in freiem Ermessen die Auswahl der Anlagen im Portfolio. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Analyse der Merkmale und der Entwicklungspotenziale der Vermögenswerte, auf die der Fonds ausgerichtet ist.
Währung EUR EUR Synthetischer Risiko- und Renditeindikator 4 für alle Anteilsklassen 4 für alle Anteilsklassen Wesentliche Risiken, die im vorstehenden Indikator nicht berücksichtigt sind Kreditrisiko Gegenparteirisiko Schwellenmarktrisiken Liquiditätsrisiko Kreditrisiko Gegenparteirisiko Schwellenmarktrisiken Liquiditätsrisiko Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos Commitment-Ansatz Commitment-Ansatz Laufende Kosten Classique (thes.): 1,44 % Classique (thes.): 0,97 % Classique (aussch.): 1,47 % Classique (aussch.): 0,98 % I (thes.): 0,92 % I (thes.): 0,45 % N (thes.): 1,98 % N (thes.): 1,30 % Z (thes.): 0,26 % Z (thes.): 0,17 % Gebühr bei Zeichnung Rücknahme Umschichtung Zeichnung Rücknahme Umschichtung Classique (thes.), Classique (aussch.) 2,50 % Entfällt Entfällt 3,50 % Max. 1,5 % (zugunsten des Teilfonds) I (thes.), N (thes.), Z (thes.) Entfällt Entfällt Entfällt 3,50 % Max. 1,5 % (zugunsten des Teilfonds) Performancegebühr Entfällt Klasse I (thes.): 20 % pro Jahr der vom Fonds erwirtschafteten Rendite, die den für diese Gebühr definierten Referenzwert JPM GBI EMU 3-5Y (RI) übersteigt.
CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 6 Häufigkeit der Nettoinventarwertberechnung An jedem Luxemburger Bankgeschäftstag. An jedem Luxemburger Bankgeschäftstag.
Orderannahmeschluss für Umschichtungs- und Rücknahmeanträge Am Vortag des betreffenden Bewertungstags vor 12.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg).
Drei Tage vor dem betreffenden Bewertungstag vor 12.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg).
Verschmelzung des Teilfonds Candriam Bonds Turkey mit dem Teilfonds Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies: Candriam Bonds Turkey (übertragender Teilfonds) Candriam Bonds Emerging Debt Local Currencies (übernehmender Teilfonds) Anlageziele und Anlagepolitik Wesentliche Anlagen des Fonds: Wesentliche Anlagen des Fonds: Anleihen und sonstige verbriefte Schuldtitel, die von Privatemittenten begeben oder von der Republik Türkei, ihren öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von halbstaatlichen Emittenten mit Sitz in der Türkei begeben oder garantiert werden.
Anleihen und sonstige verbriefte Schuldtitel, die überwiegend auf eine Lokalwährung und in geringerem Umfang auf eine Währung eines Industrielandes lauten und von Privatemittenten begeben oder von einem Schwellenland, dessen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von halbstaatlichen Emittenten mit Geschäftstätigkeit in einem Schwellenland begeben oder garantiert werden.
Anlagestrategie: Anlagestrategie: Das Anlageziel des Fonds besteht darin, innerhalb der empfohlenen Anlagedauer ein Kapitalwachstum zu erzielen. Hierzu investiert er in die angegebenen wesentlichen Anlagekategorien.
Das Anlageziel des Fonds besteht darin, innerhalb der empfohlenen Anlagedauer ein Kapitalwachstum zu erzielen.
Hierzu investiert er in die angegebenen wesentlichen Anlagekategorien.
Im Rahmen der durch das Anlageziel und die Anlagepolitik des Fonds vorgegebenen Beschränkungen trifft das Fondsmanagement auf der Grundlage einer Analyse der Merkmale und der Entwicklungspotenziale der Vermögenswerte, auf die der Fonds ausgerichtet ist, in freiem Ermessen die Auswahl der Anlagen im Portfolio.
Der Fonds kann sowohl zu Anlage- als auch zu Sicherungszwecken (d. h. zum Schutz vor künftigen nachteiligen Finanzereignissen) Derivate einsetzen.
Im Rahmen der durch das Anlageziel und die Anlagepolitik des Fonds vorgegebenen Beschränkungen trifft das Fondsmanagement auf der Grundlage einer Analyse der Merkmale und der Entwicklungspotenziale der Vermögenswerte, auf die der Fonds ausgerichtet ist, in freiem Ermessen die Auswahl der Anlagen im Portfolio.
Der Fonds kann sowohl zu Anlage- als auch zu Sicherungszwecken (d. h. zum Schutz vor künftigen nachteiligen Finanzereignissen) Derivate einsetzen.
Portfolioverwaltungsgesellschaft Deniz Portföy Yönetimi A.S.
Büyükdere Cad. No:108/B Kat:8 Esentepe/Istanbul Candriam Belgium Avenue des Arts 58 – B-1000 Brüssel Währung TRY USD Synthetischer Risiko- und Renditeindikator 3 für alle Anteilsklassen 4 für alle Anteilsklassen Wesentliche Risiken, die im vorstehenden Indikator nicht berücksichtigt sind Kreditrisiko Schwellenmarktrisiken Kreditrisiko Gegenparteirisiko Schwellenmarktrisiken Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos Commitment-Ansatz Absoluter Value-at-Risk: Das mit den Derivaten im Portfolio verbundene Gesamtrisiko darf einen absoluten VaR von 20 % nicht überschreiten. Dem VaR liegen ein Konfidenzintervall von 99 % und ein Zeitraum von 20 Tagen zugrunde.
Die Hebelung (Leverage) dieses Teilfonds wird voraussichtlich zwischen 50 % und 150 % liegen. Der Hebelfaktor wird für jedes Derivatprodukt auf der Grundlage der Nominalbeträge ermittelt und dem Wertpapierbestand des Teilfonds hinzugerechnet. Der Teilfonds kann unter Umständen jedoch auch eine stärkere Hebelung aufweisen.
Laufende Kosten Classique (thes.): 2,01 % Classique (thes.): 1,28 % Classique (aussch.): 2,14 % Classique (aussch.): 1,29 % I (thes.): 1,34 % I (thes.): 0,77 % N (thes.): 2,50 % N (thes.): 1,23 % CANDRIAM BONDS Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) 14, Porte de France L-4360 Esch an der Alzette R.C.S. Luxemburg B-30659 7 Gebühren bei Zeichnung Rücknahme Umschichtung Zeichnung Rücknahme Umschichtung Classique (thes.), Classique (aussch.) 2,50 % Entfällt Entfällt 2,50 % Entfällt Entfällt I (thes.), N (thes.) Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Entfällt Performancegebühr Entfällt Klasse I (thes.): 20 % pro Jahr der vom Fonds erwirtschafteten Rendite, die den für diese Gebühr definierten Referenzwert JPM GBI EM Global Diversified (RI) übersteigt.
Häufigkeit der Nettoinventarwertberechnung An jedem Luxemburger Bankgeschäftstag. An jedem Luxemburger Bankgeschäftstag.
Orderannahmeschluss für Umschichtungs- und Rücknahmeanträge Am Vortag des betreffenden Bewertungstags vor 12.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg).
Am Vortag des betreffenden Bewertungstags vor 12.00 Uhr (Ortszeit Luxemburg).