SJB | Korschenbroich, 10.12.2014. Aufgrund der Einführung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach §34f GewO geraten Vertriebe zunehmend unter Druck. Aktuell diskutiert wird die Umsatzsteuerpflicht der Bestandspflegeprovisionen oder sogar der Wegfall. Bereits seit Sommer können Berater eingeschränkte Dispositionsvollmachten nicht mehr nutzen. Ab dem 01.08.2014 kann laut BGH die Folge einer ausbleibenden Unterrichtung der Offenlegung von Provisionen am Kunden nicht nur die Zahlung eines Bußgeldes mit sich bringen, sondern auch die zivilrechtliche Haftung in der Form aufleben, dass der Kunde einen Anspruch gegenüber …
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