Hat ein Anleger Risikohinweise in einem unterschriebenen Beratungsprotokoll nicht gelesen, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjährt sein. Gastbeitrag von Oliver Renner, Rechtsanwälte Wüterich Breucker Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 23. Juni 2016 (Aktenzeichen: 11 U 9/16) die Klage eines Anlegers gegen eine Vertriebsgesellschaft wegen Beratung im Zusammenhang mit einem Schiffsfondsabgewiesen. Das Oberlandesgericht hat angenommen, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche verjährt sind. Wenn Verjährung eingetreten ist, kann ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden Grund hierfür war, dass der Anleger die knapp und …
Lesen Sie mehr »