Das Oberlandesgericht Frankfurt hat jüngst ein für Stiftungen und deren Kapitalanlage richtungsweisendes Urteil gefällt. Der Begriff des Kapitalerhalts bei Stiftungen wird dabei quasi flexibilisiert, findet Wolfgang Hempler von der Deutschen Oppenheim Family Office. In einem Interview mit der „Zeit“ (Print-Ausgabe 25/2017) forderte der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, Felix Oldenburg, von Stiftungsvorständen und beratenden Banken mehr Kreativität bei der Anlage von Stiftungsvermögen. Oldenburg hat dabei insbesondere wirkorientiertes Anlegen vor Augen, Anlagen beispielsweise in Kranken- oder Wohnhäusern. Er sieht das Problem für kleinere …
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