Tagesarchiv

Das Investment: Rechtsanwalt Norman Wirth klärt auf: Das müssen Vermittler bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern beachten

Was müssen Produktgeber und Vermittler bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern beachten? Rechtsanwalt Norman Wirth weiß Antwort. Der Tippgeber ist ein fester Bestandteil der Vertriebskultur in Deutschland. Allerdings sollten zentrale Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Produktgeber und Tippgeber oder zwischen Vermittler und Tippgeber vertraglich festgehalten werden, um die Risiken zu minimieren. Und ein umfangreiches Rundschreiben der BaFin zu diesem Thema sollte auch beachtet werden. Für den Vertrieb nahezu jeden Finanzproduktes ist inzwischen eine konkrete Gewerbeerlaubnis und damit eine Mindestqualifikation und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung …

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Das Investment: Wohnimmobilienkredit-Richtlinie: Warum der Regierungsentwurf des Paragrafen 34i GewO so nicht annehmbar ist

Der Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) soll 2016 in Kraft treten. Doch der bisherige Gesetzentwurf weist zahlreiche gravierende Schwächen auf. Rolf Tilmes, Vorstand beim deutschen Finanzplaner-Verband FPSB, fordert deshalb bei verschiedenen Punkten Nachbesserungen. „Gut gedacht, aber leider nicht gut gemacht“ – so könnte man in aller Kürze den Gesetzentwurf zum Paragrafen 34i Gewerbeordnung zusammenfassen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Demnach müssen sich Vermittler und Darlehensgeber von Wohnimmobilienkreditverträgen auf gravierende Neuerungen einstellen.

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Das Investment: Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf mahnt zur Eile

Widerrufsjoker stehe vor dem Aus, meint Roland Klaus von der Interessengemeinschaft Widerruf. Daher sollten sich Kreditnehmer, die wegen einer länger zurückliegenden fehlerhaften Belehrung ihren Vertrag widerrufen wollen beeilen. Denn es stehe ein Run auf den Widerrufsjoker an, der die Kapazitäten vieler Anwälte übersteigen dürfte. Entgegen einzelner Meinungen von Juristen steht der sogenannte Widerrufsjoker – also der Widerruf von Kreditverträgen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung – vor dem Aus: Für Kredite, die bis Mitte 2010 abgeschlossen wurden, dürfte die Möglichkeit zum Widerruf im …

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