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Citywire: BaFin prüft Einordnung von Kryptowährungen als Finanzinstrument bei ICOs und Regulierung

Die BaFin veröffentlicht eine aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token beziehungsweise Kryptowährungen als Finanzinstrumente und damit einhergehend eine mögliche Regulierung durch die Aufsicht. ICOs sind Mittel zur Kapitalaufnahme durch Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bei den Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument oder um ein Wertpapier der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen und kann eine Aufsicht zur Folge haben. „Liegen bei einem …

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