SJB | Korschenbroich, 13.12.2021. Nach den aktuellen Plänen des europäischen Gesetzgebers sollen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden ab August 2022 zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Doch nun zeigt sich: Es könnte zu einer Verzögerung kommen. Eventuell müssen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden erst ab einem späteren Zeitpunkt danach fragen, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie bei einer Geldanlage berücksichtigt wissen möchten. Diesen Schluss lässt zumindest ein Schreiben der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den EU-Finanzministerrat (Ecofin) zu, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.
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Das Investment: Mifid II: Wo wir stehen und wie es weiter geht
Wie weit die Gesetzgeber derzeit mit Mifid II sind und wie es weiter geht, erklärt Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Die EU Kommission hat im April und Mai die lange erwarteten „Delegierten Rechtsakte“ zur Konkretisierung von MiFID2 und MiFIR vorgelegt. Mit einer Delegierten Richtlinie vom 7. April 2016 und einer Delegierten Verordnung vom 25. April 2016 wurden wesentliche Bestimmungen der MiFID2 ausgeformt. Eine weitere Delegierte Verordnung vom 18. Mai 2016 enthält konkrete Einzelheiten zu Vorgaben der …
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