Alle Versuche zur gütlichen Beilegung sind gescheitert. Nun muss das oberste hessische Verwaltungsgericht im Streit zwischen dem Online-Portal Gonetto und der Bafin entscheiden. Beide Seiten vertreten konträre Ansichten über die Auslegung des Provisionsabgabeverbotes. Der Streit zwischen der Finanzaufsicht Bafin und dem Versicherungsvergleichsportal Gonetto um die Auslegung der Ausnahmen vom Provisionsabgabeverbot wird nun endgültig vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Das oberste Verwaltungsgericht des Bundeslandes hatte zuvor eine Klärung im Eilverfahren abgelehnt. Ebenso war eine vom Gericht vorgeschlagene gütliche Vermittlung zwischen beiden …
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