SJB | Korschenbroich, 07.04.2015. Ein Plädoyer für einen Verbleib der gewerberechtlichen Regulierung von Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verband unabhängiger Finanzdienstleister. Die Bafin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Ihr Schwerpunkt ist hierbei die Solvenzaufsicht, welche eine Zahlungsfähigkeit der Kreditinstitute, Versicherer und Finanzdienstleister gewährleisten soll. Gerade diese Solvenzaufsicht ist hinsichtlich der Vermittler nach § 34 f GewO nicht erforderlich, da diese sich bekanntlich weder Besitz noch Eigentum an dem Kapital, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten ihrer Kunden …
Lesen Sie mehr »