Ein Versicherungsmakler empfiehlt seinem Kunden, die Prämie in dessen Lebensversicherung zu reduzieren und stattdessen eine Rürupversicherung abzuschließen. Geraten – getan. Später fühlte sich der Kunde nur ungenügend über die Folgen aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof gab ihm recht. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit Urteil vom 26.07.2018 (Az. I ZR 274/16) mit den Beratungspflichten des Versicherungsmaklers bei Umdeckung einer Lebensversicherung zu befassen. Er bekräftigt in seiner Entscheidung nochmals deutlich, dass die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers sehr weit gehen (BGH, Urteil vom 22. Mai 1985 …
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