Die BaFin hat in ihrem Schreiben zur Definition der Anlegergruppe (“Zielmarkt”) bei Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz ein paar Worte an der entscheidenden Stelle verändert. Für den Vertrieb bleibt dennoch eine Herausforderung.Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr “Auslegungsschreiben zur Bestimmung der Anlegergruppe (‘Zielmarkt’) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern nach dem dem Vermögensanlagengesetz” in der finalen Fassung veröffentlicht.
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CashOnline: Crowdinvesting: BaFin-Untersuchung offenbart laxen Umgang mit Werbevorschriften
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine umgangreiche Internet-Recherche zu Verstößen gegen Regelungen des Vermögensanlagengesetzes im Bereich der Werbung durchgeführt. Die Quote der Internet-Plattformen mit “Auffälligkeiten” ist ziemlich hoch. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Präsentation der Behörde zu einer Informationsveranstaltung Mitte Juni hervor. Dabei ging es um “Schwarmfinanzierungen”, also Emissionen bis zu 2,5 Millionen Euro nach dem Vermögensanlagengesetz, die unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Prospektpflicht befreit sind und lediglich ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) veröffentlichen müssen. Die BaFin hat demnach im …
Lesen Sie mehr »Citywire: BaFin prüft Einordnung von Kryptowährungen als Finanzinstrument bei ICOs und Regulierung
Die BaFin veröffentlicht eine aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token beziehungsweise Kryptowährungen als Finanzinstrumente und damit einhergehend eine mögliche Regulierung durch die Aufsicht. ICOs sind Mittel zur Kapitalaufnahme durch Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bei den Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument oder um ein Wertpapier der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen und kann eine Aufsicht zur Folge haben. „Liegen bei einem …
Lesen Sie mehr »CashOnline: Bafin: Vermögensanlagen sind nicht “reguliert”
Es ist eine Publikation, deren Bedeutung offenbar viele Akteure der Sachwertbranche erheblich unterschätzen: Das monatlich erscheinende „Bafin-Journal“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Nicht selten jedenfalls haben Gesprächspartner ein großes Fragezeichen im Gesicht, wenn sie auf Neuigkeiten daraus angesprochen werden. Entweder kennen sie das Bafin-Journal überhaupt nicht, oder sie nehmen es nicht ernst. In der Tat kommt das (zumindest für Behörden-Verhältnisse) hübsch layoutete Journal, das auf der Website der Bafin im PDF-Format kostenlos verfügbar ist, daher wie eine belanglose Firmenbroschüre oder …
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