Offene Fragen zur Datenübermittlung bedrohen den reibungslosen Start des Fondsvertriebs 2018. Denn seit Inkrafttreten neuer Informationspflichten müssen Vermittler ihre Kunden besser aufklären und jeweils passenden Produkten zuordnen. Doch dazu fehlen ihnen vielfach noch Angaben der Asset Manager.Neuer Arbeitsalltag durch die reformierte EU-Finanzmarktrichtlinie: „Seit dem Inkrafttreten der Mifid II am 3. Januar müssen Finanzvertriebe ihre Kunden in erweiterter Form über den Zielmarkt und die Kosten der von ihnen vertriebenen Investmentfonds informieren“, erklärt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI auf Anfrage.
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