Die Finanzaufsicht Bafin will im Fall der Closet-Indexing-Praxis Anleger besser informieren. Sie verlangt daher von den Fondsanbietern, höhere Transparenzangaben in die Verkaufsprospekte von Aktienfonds aufzunehmen. Wie die Finanzaufsicht Bafin mitteilt, müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig höhere Transparenzanforderungen erfüllen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, Anleger bei der Fondsauswahl besser zu informieren.
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Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der UBS
Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN UBS (D) Aktienfonds – Special I Deutschland 848820 DE0008488206 UBS (D) Equity Fund – Small Caps Germany 975165 DE0009751651 Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument …
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