Tagesarchiv

Private Banking: Bundesverfassungsgericht kippt Verschonungsregeln für Familienunternehmen

 SJB | Korschenbroich, 22.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Der Ball liegt nun wieder beim Gesetzgeber, der nachbessern muss. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil war lange erwartet worden und war ursprünglich für Herbst 2014 angekündigt worden. Nun besteht Klarheit. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes sind weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 das Gesetz überarbeiten. Die Begründung:

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Private Banking: Die Folgen des Erbschaftsteuer-Urteils

 SJB | Korschenbroich, 23.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuergesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Besonders aufhorchen lässt, dass sich Familienunternehmen auf die fortwirkenden Regelungen bis zu einer Gesetzesnovelle nicht gänzlich verlassen können. Eine exzessive Ausnutzung sei nicht geschützt. Die Details und Handlungsempfehlungen. Heute hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Erbschaftsteuer (Dokument zu den Leitsätzen des Urteils: 1 BvL 21/12) verkündet. Danach sind die im Erbschaftsteuergesetz vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen (§§ 13 a, 13b ErbStG) wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des …

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