In der Praxis kommt es vor, dass Personen, die nach dem Gesetz als Erben anzusehen sind, aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers enterbt werden. Umgekehrt gibt es Konstellationen, in denen der Erblasser Gründe hat, bestimmte Personen von der Erbfolge weitestgehend auszuschließen. Gastbeitrag von Jürgen Streichert, Rechtsanwalt Nach dem im deutschen Erbrecht geltenden Grundsatz der Testierfreiheit könnte man annehmen, der Erblasser könne durch letztwillige Verfügung völlig frei bestimmen, dass einzelne Personen an dem Erbe nicht teilhaben sollen. Diese Annahme trifft nicht …
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Private Banking: Jede fünfte Erbschaft künftig über einer Viertelmillion Euro
Jeder fünfte Deutsche kann einer Studie der Quirin Privatbank zufolge mit einer Erbschaft von mehr als 250.000 Euro rechnen. Eine Assetklasse hat an dieser Entwicklung besonderen Anteil. Zugleich herrscht großer Beratungsbedarf. Erbschaften entwickeln sich zum Massenphänomen in Deutschland: Mehr als jeder dritte Erwachsene hat mindestens schon einmal geerbt (35 Prozent), bei den über 55-Jährigen sogar mehr als die Hälfte. Regionale Spitzenreiter beim Erben sind mit 38 Prozent die Bayern, Schlusslichter die Bewohner von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (31 Prozent). Große Erbschaften gab …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Erbschaftssteuer: Neuregelung kann teuer werden
SJB | Korschenbroich, 17.03.2015. Die ersten Eckpunkte zur geplanten Reform Erbschaftssteuer liegen auf dem Tisch. Das Vererben oder Schenken von Firmen dürfte schon bald teurer und bürokratischer werden, meint Steuerexperte Michael Bormann Mitte Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine steuerfreie Vererbung oder Verschenkung von Firmen verfassungswidrig sei, wenn konkrete Bedingungen fehlten. Seit dem Urteil wird hinter den Kulissen heftig darum gestritten, wie künftige Regelungen aussehen sollten. Bislang ist es so, dass Erben von Unternehmen von der Erbschaftssteuer weitgehend oder …
Lesen Sie mehr »Private Banking: Testament und Kinder: Was bei großen Erbschaften an Minderjährige zu beachten ist
SJB | Korschenbroich, 26.09.2014. In den kommenden fünf Jahren werden in Deutschland rund 2,6 Billionen Euro vererbt. In einigen Fällen ist ein Minderjähriger unter den Erben oder gar Alleinerbe. Für diesen Fall sollte vorgesorgt sein. Sorgerechtsverfügung und Testamentsvollstreckung machen es möglich. Ein Gastbeitrag vom Erb- und Stiftungs-Experten Jörg Plesse. Fragt man 20- bis 45-Jährige nach ihrem Testament, so erhält man häufig folgende Antwort: „Für ein Testament bin ich doch noch viel zu jung.“ Allgemein herrscht die Meinung vor, dass vor …
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