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Das Investment: Kommentar zum Commerzbank-Urteil: Stiftungen müssen spezielle Beratung bekommen

 SJB | Korschenbroich, 07.04.2015. Das Urteil des Oberlandgerichtes Frankfurt im Fall einer Krefelder Stiftung gegen die Commerzbank ist ein Novum. Erstmals postuliert ein Gericht Voraussetzungen für die anlegergerechte Beratung von Stiftungen. Das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot wird zum Beratungsgegenstand „Die Empfehlung einer Beteiligung an dem vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds war nicht anlegergerecht.“ So lautet einer der Kernsätze einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vom 28. Januar 2015 (Aktenzeichen 1 U 32/13), die kürzlich bekannt wurde. In der Folge muss die Commerzbank der …

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