Wie errichte ich eine Familienstiftung? Entscheidend ist der strategische Weitblick des Stifters, um schon bei der Gründung den Grundstein für den langfristigen Erfolg der Familienstiftung zu legen. Langfristige Sicherung der Ertragsquelle („Asset Protection“) bei gleichzeitiger Versorgung der Familie, Vermeidung von Streitigkeiten und Zersplitterung, strategische Weiterentwicklung des Vermögens, Unternehmensnachfolge und vieles mehr: Hinsichtlich einer transgenerationalen Eigentümerstruktur hat sich das Instrument der Familienstiftung bei nachhaltig orientierten Unternehmerfamilien als Option zu den klassischen gesellschaftsrechtlichen Formen wie GmbH, KG oder AG positioniert. Ein erfolgreiches …
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Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: SJB Stifter Z10+: Die Familienstiftung – eine strategische Alternative für Unternehmer
Schaut man in die Geschichte renommierter deutscher Familienunternehmen, findet man immer wieder eine besondere Rechtskonstruktion: die der Familienstiftung. Ob es die Familie Albrecht (Aldi) ist, die Familie Fielmann oder auch die Familie des kürzlich verstorbenen Heinz-Horst Deichmann – viele dieser Unternehmerfamilien haben das Instrument der Familienstiftung implementiert, ihre Vermögen in eine solche Stiftung überführt und in der stabilen Struktur der Stiftung weiterentwickelt. Die Familienstiftung fungiert dabei als Eigentümerin des Unternehmens und verschafft durch die Trennung von Eigentum und Nutzung eine …
Lesen Sie mehr »Private Banking: Schwierig, aber nicht unmöglich: Welche Satzungsänderungen bei Stiftungen möglich sind
SJB | Korschenbroich, 09.02.2015. Was tun, wenn die Stiftungssatzung ein erfolgreiches Arbeiten stark erschwert oder sogar unmöglich macht. Mal ist es die Vorgabe der mündelsicheren Anlage, mal eine inadäquate Gremienstruktur. Die Rechts- und Stiftungsexperten Gregor Seikel und Knut Mikoleit erklären, was getan werden kann. Der Bedarf nach einer Satzungsänderung bei einer Stiftung ergibt sich, wenn die Satzung die Stiftungswirklichkeit nicht oder nicht mehr abbildet. Dann ist zu überlegen, ob der Regelungs-gehalt der Satzung mit aller Vorsicht an die aktuellen tatsächlichen …
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