Der Stiftungszweck ist das Herz der Familienstiftung. Der Stifter allein legt fest, wofür die Familienstiftung stehen soll und wie die Stiftung Ihren Zweck verwirklicht. Spricht man in Deutschland mit Unternehmern und ihren Familien über Stiftungen, gibt es viel Unsicherheit. Zum einen sind die Möglichkeiten, Stiftung und Unternehmen zu verzahnen, generell bei den allermeisten Unternehmenslenkern noch nicht als strategisches Instrument zur langfristigen Steuerung einer Ertragsquelle angekommen. Und zum anderen bestehen bei denen, die sich schon einmal (oberflächlich) über das Stiftungsthema informiert …
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Private Banking: Stiftungsvermögen: „Eine 30-prozentige Aktienquote dürfte vielen Stiftungen nicht mehr reichen“
Um der derzeitigen Kapitalmarktfalle zu entkommen, brauchen Stiftungen eine Anlagestrategie. Wie man die entwickeln kann und warum eine Aktienquote von 30 Prozent in vielen Fällen nicht ausreichen dürften, erklärt Maik Paukstadt von der Münchner Wirtschaftskanzlei Peters, Schönberger & Partner. Teil 2 einer Serie um Stiftungsvermögen. Gemeinnützige Stiftungen haben es derzeit nicht leicht. Sie kämpfen mit minimal oder gar negativ verzinsten Anleihen und zunehmenden Schwankungen an den Aktienmärkten. Nicht weniger als die Erfüllung des Stiftungszwecks und der Erhalt des Stiftungskapitals stehen …
Lesen Sie mehr »Private Banking: Schwierig, aber nicht unmöglich: Welche Satzungsänderungen bei Stiftungen möglich sind
SJB | Korschenbroich, 09.02.2015. Was tun, wenn die Stiftungssatzung ein erfolgreiches Arbeiten stark erschwert oder sogar unmöglich macht. Mal ist es die Vorgabe der mündelsicheren Anlage, mal eine inadäquate Gremienstruktur. Die Rechts- und Stiftungsexperten Gregor Seikel und Knut Mikoleit erklären, was getan werden kann. Der Bedarf nach einer Satzungsänderung bei einer Stiftung ergibt sich, wenn die Satzung die Stiftungswirklichkeit nicht oder nicht mehr abbildet. Dann ist zu überlegen, ob der Regelungs-gehalt der Satzung mit aller Vorsicht an die aktuellen tatsächlichen …
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