Tagesarchiv

Focus Online: Bundesrat billigt Reform der Erbschaftsteuer

Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das bedeuten die neuen Erbschaftsteuer-Regeln für Unternehmer und Ihre Kinder

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Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: Familienstiftung – Der freie Stifter-Wille entscheidet

Der Stiftungszweck ist das Herz der Familienstiftung.  Der Stifter allein legt fest, wofür die Familienstiftung stehen soll und wie die Stiftung Ihren Zweck verwirklicht. Spricht man in Deutschland mit Unternehmern und ihren Familien über Stiftungen, gibt es viel Unsicherheit. Zum einen sind die Möglichkeiten, Stiftung und Unternehmen zu verzahnen, generell bei den allermeisten Unternehmenslenkern noch nicht als strategisches Instrument zur langfristigen Steuerung einer Ertragsquelle angekommen. Und zum anderen bestehen bei denen, die sich schon einmal (oberflächlich) über das Stiftungsthema informiert …

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Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: Vermögensverwaltung in einer Familienstiftung

Durch die Übertragung des Vermögens in die Familienstiftung sorgt der Stifter dafür, dass das Vermögen vor jeglichem Zugriff geschützt bleibt. Gleichzeitig versorgt er mit den Erträgen die Familie. Die gemeinnützige Stiftung ist in Deutschland durchaus bekannt. Damit fördern Institutionen, Unternehmen oder auch vermögende Privatleute soziale Zwecke. Mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Familienstiftung in ihren Wesensmerkmalen identisch. Wie die gemeinnützige Stiftung folgt auch die Familienstiftung § 81 BGB, in dem es heißt: „Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. …

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