Tagesarchiv

Das Investment: Bafin reguliert Banken-Chats

Einige der an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Akteure haben sich möglicherweise über Plattformen wie Bloomberg und Reuters abgesprochen. Die Bafin fordert jetzt Geldinstitute auf, die Chatverläufe auf ihren Handelsplattformen mindestens zehn Jahre lang zu dokumentieren. Im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen zu Fällen von Dividendenstripping, sogenannter „Cum-Ex“-Geschäfte, mit denen sich momentan auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt, will die Bafin in Zukunft auch die Kommunikationsprogramme großer Handelsplattformen überwachen lassen.

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Das Investment: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Risikomanagement nach KWG

Kreditinstitute müssen laut dem Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden. Die Bafin hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Vorschriften des KWG konkretisiert. Kreditinstitute müssen nach § 25h Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefährdung ihres Vermögens führen können. Dafür haben sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren sowie Kontrollen durchzuführen.

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