Nichts ist beständiger als der Wandel. Die steigende Komplexität der regulatorischen Anforderungen führt dazu, dass Geschäftsabläufe immer wieder angepasst werden müssen. Der Vertrieb von Finanzinstrumenten wird sich durch die Einführung verschärfter Anforderungen deutlich ändern, insbesondere mit Blick auf die Vereinnahmung und Gewährung von Zuwendungen.Für die Metzler FundServices GmbH, Schwestergesellschaft des Bankhauses B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA (Bankhaus Metzler), war das Anlass genug, das bestehende Preismodell für Metzler Fund Xchange (MFX) auf den Prüfstand zu stellen und zum 1. …
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Das Investment: Rechtskommentar: Das müssen 34-f-Vermittler bei der Honorarberatung beachten
SJB | Korschenbroich, 07.01.2015. Provisionsberatung schließt Honorare nicht aus – das stellte der Bund-Länder-Ausschuss im Dezember fest. Doch obwohl Provisionsberater nun für Zusatzleistungen ganz offiziell Honorare verlangen dürfen, gelten für sie gewisse Einschränkungen. Welche das sind, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Evers. Nach kontroverser Diskussion hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht Ende vergangenen Monats mehrheitlich entschieden, dass Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) mit Kunden Honorarvereinbarungen treffen und zusätzlich Honorare auch neben der Provision vereinnahmen dürfen. An der Vorschrift des § …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Serie Vertriebstrends 2015: „Servicegebühr statt Provision“
SJB | Korschenbroich, 24.12.2014. Oliver Lang, Vorstand des Maklerpools BCA und der BfV Bank für Vermögen, über Herausforderungen für Makler und Vertriebstrends im Jahr 2015. DAS INVESTMENT.com: Was wird 2015 die größte Herausforderung für Berater sein? Oliver Lang: Ganz klar die Bestandssicherung im Investment- wie im Versicherungsbereich nach der Konsolidierung aufgrund des § 34f GewO und dem Inkrafttreten des LVRG. Die Vermittler müssen sich weiterhin oder jetzt erst recht wettbewerbsfähig aufstellen, etwa durch Effizienzsteigerung, die Optimierung von Beratungs-, Office- und …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Jürgen Dumschat über steuerliche Ungleichbehandlung: „Der Honorarberater muss dem Kunden deutlich mehr berechnen“
SJB | Korschenbroich, 19.08.2014. Um das Gleiche wie der Provisionsberater zu verdienen muss ein Honorarberater vom Kunden mehr Geld verlangen, meint Jürgen Dumschat, geschäftsführender Gesellschafter von Aecon Fondsmarketing. Warum das so ist, was ihn an der öffentlichen Diskussion über die beiden Beratungsformen stört und welches Vergütungsmodell am besten für Berater und Kunden wäre. Wir haben absolut nichts gegen Honorarberatung einzuwenden. Es entsteht jedoch zunehmend der Eindruck, dass durch nur vordergründig richtige oder halbwahre Darstellungen ein Öffentlichkeitsbild gieriger und die Kundeninteressen …
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