Ein aktuelles Schreiben der deutschen Finanzaufsicht zur IDD-Umsetzung „manifestiert leider die Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen“ zwischen Versicherungsmaklern und gebundenen Vertretern, kritisiert Norman Wirth vom Vermittlerverband AfW. Im Folgenden erklären wir seine Kritikpunkte. 1.) Zeitpunkt der Konsultation: „Der Zeitpunkt für die Konsultation ist äußerst misslich“, kommentiert Wirth den Zeitplan Finanzmarktregulierung. „Die Änderung des Rundschreibens soll erklärtermaßen zu einer einheitlichen Auslegung und Rechtsanwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom …
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Das Investment: Berater oder Verkäufer? „Und auch da unterscheiden sich Honorarberater überhaupt nicht von Provisionsvermittlern“
Im Mai erschien ein interessantes Buch für Finanzberater und alle, die es werden wollen. Der Autor Peter Scherbening gilt als einer der Top-Finanzberater Deutschlands. In einer 4-teiligen Serie bringen wir Auszüge aus seinem Buch. Im ersten Teil geht es um die Frage: Seriös beraten und erfolgreich sein – geht das überhaupt? Leseprobe aus dem Buch: Das Handbuch für Finanzberater – Wie Sie Ihr Unternehmen professionell aufbauen und erfolgreich seriös beraten
Lesen Sie mehr »Das Investment: AfW-Chef klärt auf: Alte Hasen: So weisen Sie ununterbrochene Tätigkeit nach § 34i GewO nach
Wie viele Beratungs- beziehungsweise Vermittlungsfälle pro Kalenderjahr müssen angehende 34i-Berater nachweisen, um als sogenannte alte Hasen von der Sachkundeprüfung befreit zu werden? Und gelten Mutterschutz, Elternzeit und länger andauernde Krankheiten als Unterbrechung? Der Gesetzgeber sorgt für Verwirrung; AfW-Chef Frank Rottenbacher klärt auf. Alte-Hasen-Regelung: Wie viel Beratungs-/Vermittlungsfälle sind pro Kalenderjahr nachzuweisen? Diese Frage beschäftigt derzeit die Vermittlerschaft.
Lesen Sie mehr »Das Investment: Rechtsanwalt zum Kleinanlegerschutzgesetz: Keine Sachkundeprüfung für alte Hasen
SJB | Korschenbroich, 21.07.2015. Am 10. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Nun sind einige Produkte, die bislang erlaubnisfrei waren, erlaubnispflichtig. Wer diese Produkte weiterhin vermitteln will, muss unter anderem seine Sachkunde nachweisen. Ausgenommen sogenannte alte Hasen, meint Rechtsanwalt Norman Wirth. Worum es geht Mit Wirkung zum 10.7.2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Was das Gesetz konkret beinhaltet wurde bereits viel und ausführlich dargestellt. Leider ist bisher die Fortgeltung der sogenannten Alten-Hasen-Regelung auch auf die nun regulierten Produktgruppen nicht …
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