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Das Investment: DSGV-Rechtsexperte über Honorarberatung und Provisionsverbot: „Der Kunde soll selbst entscheiden“

 SJB | Korschenbroich, 06.05.2015. Henning Bergmann, Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband DSGV, über den Sinn von Zuwendungen, die Sinnlosigkeit eines Provisionsverbots und die Rechtsunsicherheit, die die Regulierungsbehörden schaffen. DAS INVESTMENT.com: Was sind derzeit die größten regulatorischen Probleme der Verbandsmitglieder im Kapitalmarktrecht? Henning Bergmann: Das Hauptthema ist derzeit die Behandlung von Zuwendungen, auch Rückvergütungen. Wir sind der Meinung, dass diese erforderlich sind, um allen Kundengruppen einen Zugang zur Anlageberatung zu bieten. Mit Honorarberatung allein würde das nicht gelingen – …

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