Tagesarchiv

Finanzwelt: MiFID-II: Noch viel zu tun

Deutschlands Banken sind nicht mal zur Hälfte bereit für die Umsetzung von MiFID II. Allerdings haben sie in den vergangenen Monaten gezeigt, dass sie durchaus schnell damit voran kommen können. Jedoch kostet die Umsetzung wohl deutlich mehr als ursprünglich veranschlagt. Anfang 2018 soll das europäische Bankensystem widerstandsfähiger gegen Krisen und effizient sein, denn dann tritt die MiFID-II-Richtlinie in Kraft. Die aktuelle Studie „MiFID II-Readiness – Stand der MiFID II- Umstellung in Banken“ der PPI AG, bei der zum fünften mal …

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Focus Online: Trump unterzeichnet Dekret zur Lockerung der Banken-Regulierungen

Leinen los für die Wall Street: US-Präsident Donald Trump hat am Freitag die Weichen dafür gestellt, entscheidende Regelungen für die Finanzbranche in den USA zu lockern. Eine am Freitag im Weißen Haus in Washington unterzeichnete Anordnung fordert die zuständigen Behörden auf, die entsprechenden Regelungen – erlassen von der Regierung seines Vorgängers Barack Obama – auf ihre Notwendigkeit hin unter die Lupe zu nehmen. Trump, in dessen Regierung mehrere Ex-Manager von Hedgefonds und Investmentbanken tätig sein werden, hatte schon zuvor angekündigt, die …

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Euro FundResearch: Was passiert bei Verstoß gegen MiFID II?

FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Wer die Einhaltung der neuen Regelungen überprüft und welche Strafen bei Nichteinhaltung drohen, erklärt diesen Monat Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. An wen können sich Berater bei Fragen wenden? Wer überprüft die Einhaltung der neuen Regelungen und was passiert, wenn sie nicht korrekt umgesetzt werden? Welche Strafen drohen? Für die Beantwortung dieser Fragen kommt es maßgeblich darauf an, in …

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Das Investment: Machtmissbrauchs-Verordnung: Darauf müssen Finanzberater achten

Der Gesetzgeber will Marktmissbrauch künftig drakonisch bestrafen. Auch Finanzberater sollten wachsam sein. Am 3. Juli 2016 wird durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung ein neues, europaweit einheitliches und direkt anwendbares Marktmissbrauchsrecht in Kraft treten. Inhaltlich geht es bei den Regelungen unter anderem um Marktpreismanipulation, Insider-Vergehen, Geschäfte von Organmitgliedern und diesen nahestehenden Personen (Directors‘ Dealings) sowie die Frage, wie mit kursrelevanten Umständen wie Insider-Informationen im Unternehmen umzugehen ist. Bislang sind Emittenten verpflichtet, sogenannte Insider-Listen zu führen. Künftig müssen diese viel detailreicher ausfallen als bisher.

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Pioneer Fonds

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN Pioneer Investments Substanzwerte 979200 DE0009792002 Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

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