Tagesarchiv

Xing: Welche Policen die höchste Rendite abwerfen

Der Map-Report hat die Ablaufrenditen klassischer Lebensversicherungen verglichen. Wer jetzt eine Rente oder Kapitalabfindung daraus erhält, kann sich noch glücklich schätzen.Kaum jemand schließt heute noch eine klassische Lebensversicherung ab, die Versicherer bieten sie auch kaum noch an. Wegen der Niedrigzinsen stehen andere Vorsorgeprodukte bei Vertrieb und Kunden im Fokus. Aber noch haben die deutschen Sparer Millionen dieser Verträge im Bestand. Bei den Verträgen, die jetzt nach zwölf oder zwanzig Jahren zur Auszahlung kommen wird eins überdeutlich: bei den Verträgen, die …

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Focus Online: Mit diesen Maschen drängen Lebensversicherer ihre Kunden aus lukrativen Verträgen

Viele Kunden bekommen derzeit Briefe von ihrer Lebensversicherung. Darin werben die Anbieter für die vorzeitige Kündigung der Policen. Kunden sollten die Offerten auf keinen Fall unterschreiben. Die Zahl der Lebensversicherer, die versuchen Kunden los zu werden, steigt. Neben der “Neuen Leben” verschickt jetzt auch die Gothaer entsprechende Schreiben an ihre Versicherten. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

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Das Investment: So verändern Digitalisierung und Big Data den Finanz- und Versicherungsvertrieb

Im Januar trat die Richtlinie Solvency II in Kraft. Was sich damit für institutionelle Investoren geändert hat, was Produktanbieter ihren Kunden in Sachen Datenqualität künftig bieten müssen und wo die deutsche Versicherungsbranche in Sachen Digitalisierung wohl in 10 Jahren stehen wird, erklärt James Lowry, IT-Experte und EMEA-Chef bei State Street Global Exchange, im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com.

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Focus Online: Schnell widersprechen! Lebensversicherer will Ihr Kündigungsrecht aushebeln

Nach einem Urteil des EuGH können tausende Kunden ihre Policen rückabwickeln – weil sie damals nicht richtig belehrt wurden. Nun verschickt ein Versicherer Briefe, mit denen er den Makel nachträglich korrigieren will. Experten raten: Sofort widersprechen! Am 7. Mai 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Versicherungsnehmern, die in den Jahren 1994 bis 2007 einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, auch noch nach Jahren ein Widerspruchsrecht zusteht (Az. IV ZR 76/11).

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