Mit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes Ende Juni ist die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie in das deutsche Recht abgeschlossen worden. Für Vermittler bedeutet dies eine Reihe neuer Pflichten zur Vermeidung von Risiken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, erklären Rechtsanwälte Sascha Alexander Stallbaum und Jürgen Evers von der Kanzlei Blanke Meier Evers (BME). Vermittler von Versicherungen, Finanzanlagen und Immobilien stellt die Novellierung des Geldwäschegesetzes vor die Herausforderung, sich mit diesen erweiterten Pflichten auseinanderzusetzen zu müssen. Denn die abermals höhere Priorisierung der Geldwäscheprävention lässt erwarten, …
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Das Investment: So nutzen Sie Gestaltungsmöglichkeiten bei Schenkung und Erbschaft
Bei Vermögensübergang an die Erben lauern einige steuerliche Fallstricke. Wie Erblasser vorgehen können, um nicht allein den Fiskus mit hohen Steuerzahlungen zu beglücken, erklärt hier Tomas Buckard, Vorstand von Michael Pintarelli Finanzdienstleistungen. Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation ist kein Selbstläufer. Es müssen frühzeitig Lösungen für die verschiedenen Fragestellungen entwickelt und Szenarien mit Experten diskutiert werden. So lassen sich erfolgversprechende Modelle entwickeln und Steuerbelastungen reduzieren.
Lesen Sie mehr »Pfefferminzia.de: Diese Gesetzesänderungen bringt das Jahr 2016
Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt um 180 Euro. Für Freistellungsaufträge und Kindergeld wird künftig die Steuer-ID zur Pflicht. Und die Rente könnte um bis zu 5 Prozent angehoben werden. Das und noch viel mehr hat der Gesetzgeber für 2016 neu beschlossen. Die Änderungen im Detail lesen Sie hier.
Lesen Sie mehr »Das Investment: Gerichtliche Entscheidung zum § 34f GewO: Keine Übergangsfristen für Alte Hasen
SJB | Korschenbroich, 11.05.2015.Am 31. Dezember 2014 lief für Berater nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO) die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis ab. Doch galt diese Frist auch für Alte Hasen? Nein, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.Wer seine Prüfberichte bis Ende vergangenen Jahres nicht vorgelegt hatte, kann es immer noch tun, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth. Unabhängige Vermittler von Kapitalanlagen benötigen eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO). Für deren Erteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis erforderlich.
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