Tagesarchiv

Wirtschaftswoche: Rechtstipp der Woche: Erbschaftsteuer

Geerbte Immobilien sind nur steuerfrei, wenn Erbe und Verstorbener in dem Haus wohnen und wohnten. Außerdem: Rentenbesteuerung, Urlaubsanspruch und Comdirect-Panne. Erbschaftsteuer – Strikte Regel für Steuerfreiheit Erben können Immobilien mitunter frei von Erbschaftsteuer erhalten, wenn diese als Familienheim gewertet werden. Dafür muss sowohl der Verstorbene dort gewohnt haben als auch der Erbe dort weiter wohnen oder einziehen und wenigstens zehn Jahre lang bleiben. Nur zwingende Auszugsgründe, wie Pflegebedürftigkeit, akzeptiert das Finanzamt. Eine Erbin aus Hessen wollte trotz Auszugs von der …

Lesen Sie mehr »