Die Expertenanhörung im Bundestag hat viele noch offene Fragen zur geplanten Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler zutage gefördert. Am 19. Juni soll aber bereits der Bundestag entscheiden. Was aus Sicht von CDU/CSU dringend zu klären ist, haben wir die finanzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, gefragt. Das Gesetz, das 34f- und 34h-Berater unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bringen will, soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings herrschen bei dem Thema weiter offene Fragen.
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Das Investment: Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater: Regierung will Kosten noch einmal prüfen
Der Bundesrat hatte kürzlich den geplanten Aufsichtswechsel für 34f- und 34h-Berater in Teilen kritisiert. Insbesondere die Kosten für eine potenzielle Bafin-Aufsicht seien nur lückenhaft ermittelt worden. Auf die Vorwürfe hat jetzt die Bundesregierung reagiert. Die Bundesregierung will den Personalbedarf und die Kosten, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler an die Bafin mit sich brächte, noch einmal auf den Prüfstand stellen. Das versprechen die Regierungsvertreter in einem Schreiben an den Bundesrat. Sie reagieren damit auf eine kritische Stellungnahme der Ländervertreter zum …
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