Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist strikt dagegen, dass Finanzanlagenvermittler der Aufsicht der Bafin unterstellt werden – aus gutem Grund. Denn andernfalls, so die Befürchtung, könnte Versicherungsvermittlern dasselbe blühen. Die Bundesregierung hält an ihren im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen fest, Vermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Finanzaufsicht Bafin zu stellen. Das hat nun – überraschender Weise – der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert. Er befürchtet, dass aufgrund dieses Schrittes im nächsten Zug …
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Cash.Online: Neue FinVermV: Wenigstens kein Provisionsverbot
Die Neufassung der Verordnung für freie Finanzdienstleister ist die erwartete Zumutung für den 34f-Vertrieb. Mehr aber auch nicht. So bleiben Provisionen erlaubt – nach bisherigem Stand jedenfalls. Der Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung wird bei den Betroffenen einerseits für Entsetzen, andererseits aber auch für Erleichterung sorgen. Für Entsetzen in erster Linie wahrscheinlich deshalb, weil der Entwurf – wie erwartet – die Pflicht enthält, telefonische Beratungsgespräche mit Kunden “zur Beweissicherung” aufzuzeichnen und …
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