Das Provisionsabgabeverbot tritt am 1. Juli außer Kraft. Vor 13 Jahren büßte es die Qualität als gesetzliches Verbot ein. Provisionsabgaben waren seither zivilrechtlich verbindlich. Vor sechs Jahren wurde ihm in der Lebensversicherung mangels hinreichender Bestimmtheit auch im Verhältnis zum Vermittler die Wirksamkeit versagt. Seither können Provisionsabgaben frei beworben werden. Kunden, Vermittler, aber auch Fintechs sollen hiervon jedoch nicht lange profitieren. Denn das Provisionsabgabeverbot soll auf einfachgesetzlicher Ebene “rechtssicher” verankert werden. Gastbeitrag von Jürgen Evers, Kanzlei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte Das neue Provisionsabgabeverbot soll …
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