SJB | Korschenbroich, 19.08.2015. In der Vertriebsbranche ist man vielerorts der Ansicht, ein einmal anerkannter Alte-Hasen-Status könne wie ein Führerschein zeitlich unbegrenzt auch für spätere Erlaubniserweiterungen genutzt werden. Die Industrie- und Handelskammern sind anderer Meinung. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, erläutert die Rechtsinterpretation des DIHK. Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Anlagefondsvermittler hat seine auf Produktkategorie 1 (Investmentfonds) beschränkte Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO im Jahr 2014 erworben – entweder durch Sachkundeprüfung oder als „Alter Hase“ – und möchte jetzt …
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Das Investment: DIHK zur 34f-Wirtschaftsprüfung: „Es sind bereits Bußgelder verhängt worden“
SJB | Korschenbroich, 24.07.2015. In neun Bundesländern bewerten die Industrie- und Handelskammern die Prüfberichte der 34f-Finanzanlagenvermittler. Die Prüfung für das Jahr 2013 ist praktisch abgeschlossen. Mona Moraht, Leiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK, zieht trotz einiger Anlaufprobleme ein positives Fazit. DAS INVESTMENT: Wie sind die bisherigen Erfahrungen der IHKs mit den Prüfberichten? Mona Moraht: Grundsätzlich richten sich die Prüfberichte nach den Vorgaben der FinVermV und dem Aufbau des IDW-Standards. Zweifelsfragen wurden im Dialog mit den Gewerbetreibenden geklärt. Teilweise …
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