Um das eigene Erbe zu regeln, ist ein Testament ratsam. Dieses kann Erbstreitigkeiten verhindern und den Willen des Erblassers nach dessen Tod durchsetzen. Vor der Aufsetzung eines Testaments sollten jedoch einige verbreitete Irrtümer bekannt sein. Auf dem Jura-Portal anwalt.de warnt Rechtsanwalt Hans-Vito Baeumer von der Anwaltskanzlei Baeumer & Weisensee vor den populärsten Irrtümern zum Thema Testament: 1. Testament muss mit Notar aufgesetzt werden: Laut Baeumer zögern viele die Aufsetzung eines Testaments hinaus, um sich einen Gang zum Notar zu ersparen. …
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Das Investment: Neues EU-Erbrecht: Das müssen Mallorca-Rentner künftig beim Abfassen ihres Testaments beachten
SJB | Korschenbroich, 13.08.2015. Am kommenden Montag tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Kooperationspartner der Initiative “Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum”, kommentiert. Viele Deutsche können sich vorstellen, in ihrem Testament auch einen guten Zweck zu unterstützen oder haben in ihrem Letzten Willen bereits eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung berücksichtigt. Was ändert sich für Erblasser, wenn am 17. August 2015 die neue EU-Erbrechtsverordnung …
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