Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) warnt vor einer Firma, die angibt ein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut zu sein. Tatsächlich hat die Kleinwort Consulting aber keine 32er-Lizenz nach dem Kreditwesengesetz und untersteht nicht der Aufsicht der Behörde. Dennoch werden auf den Webseiten kleinwortcolsulting.com und loyalcoins.de Finanzdienstleistungen an potentielle deutsche Kunden angeboten.
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Citywire: BaFin warnt vor Privatperson und Firmen ohne Lizenz
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat zwei neue Warnungen herausgegeben. Das Amt weist auf den unerlaubten Handel einer Privatperson und dreier Firmen hin. Bad Kreuznacher muss Geschäft einstellen Die BaFin hat Airberê Helmut Braun zur sofortigen Einstellung seines Finanzkommissions- und Depotgeschäfts aufgefordert. Er betreibe das Geschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Behörde. Braun biete den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien an, die von der Firma Tradelore Corporation, Oregon, USA, stammen.
Lesen Sie mehr »Cash.Online: FinVermV: “Über Inhalte sprechen – nicht über Zuständigkeiten“
Erst mit einem Jahr Verspätung lag Ende 2018 der Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor, mit der die Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II für den freien Vertrieb umgesetzt werden sollen. Cash. sprach mit Dr. Martin Andreas Duncker von Schlatter Rechtsanwälte über die Auswirkungen und die geplante Zuständigkeit der BaFin als neuer Aufsicht.Wäre eine Neufassung der FinVermV nicht überflüssig, wenn man die 34f-Vermittler unter die BaFin Aufsicht stellt?
Lesen Sie mehr »Cash Online. MiFID II: Eine leicht getrübte Selbst-Wahrnehmung
Für die neueste Ausgabe hat Cash. sich in der Sachwertbranche umgehört, wie die Umstellung auf die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II gelaufen ist – mit einigen überraschenden Ergebnissen. Der Löwer-Kommentar Mit dem Start der zweiten Auflage der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID II) am 3. Januar hat sich auch für Sachwertanlagen in Form von alternativen Investmentfonds (AIFs) und Emissionen nach dem Vermögenanlagengesetz der rechtliche Rahmen für den Vertrieb komplett geändert, zunächst für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute mit Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG).
Lesen Sie mehr »Das Investment: 3. Januar 2018 – Mifid II wird wirksam
Oberstes Ziel von Mifid II ist Transparenz und Verbraucherschutz. Dabei bringen die Regeln der EU-Richtlinie einen merkbaren Einschnitt für die Finanzberatungsbranche mit sich. Die Mifid-II-Regeln müssen ab heute verbindlich angewendet werden. Ab heute sind die Regeln von Mifid II und der begleitenden EU-Verordnung Mifir verbindlich. Der Termin für den verbindlichen Start wurde schon einmal um ein Jahr verschoben: Ursprünglich war der 3. Januar 2017 als Starttermin vorgesehen gewesen. Im Mai 2016 verständigten sich Unterhändler des EU-Parlaments mit Vertretern der nationalen Regierungen …
Lesen Sie mehr »Citywire: Robo-Advisor-Welle: BaFin rät Firmen zur 32er KWG-Lizenz
Die BaFin veröffentlicht eine Checkliste und einen Beitrag als Hilfestellung für die Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer Bankerlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes. Hierbei wird geklärt, welche Voraussetzungen die Institute erfüllen müssen. Insbesondere Robo-Advisor sollten ihr Beratungsmodell prüfen.„Auch wenn derzeit viele neue Angebote auf den Markt drängen, lohnt es sich daher nicht, um der Schnelligkeit willen einen Robo-Advisor zu lancieren, der (vergeblich) versucht, den Tatbestand der Anlageberatung zu umgehen“, erläutert Pawel Grischuk, BaFin-Referat für operative Verhaltensaufsicht und Anlegerschutzes, in einem Beitrag …
Lesen Sie mehr »Das Investment: BaFin veröffentlicht Rundschreiben zu Risikomanagement nach KWG
Kreditinstitute müssen laut dem Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden. Die Bafin hat ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Vorschriften des KWG konkretisiert. Kreditinstitute müssen nach § 25h Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze verfügen, um sogenannte sonstige strafbare Handlungen abzuwenden, die zu einer Gefährdung ihres Vermögens führen können. Dafür haben sie angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme zu schaffen und zu aktualisieren sowie Kontrollen durchzuführen.
Lesen Sie mehr »Cash.Online: “Niedrigschwellige Erkenntnisse” über unerlaubte Anlagenvermittlung ausreichend
Die Bafin darf bei Verdacht auf eine unerlaubte Anlagenvermittlung bereits bei “niedrigschwelligen Erkenntnissen” Auskunft verlangen und gegebenenfalls ein Zwangsgeld festsetzen. Dies geht aus einem Fall hervor, bei dem ein Versicherungsmakler die Bafin verklagt hatte. In dem vorliegenden Streitfall hatte ein Versicherungsmakler, der über die entsprechende Erlaubnis verfügt, versucht, sich einen Kundenkreis in Frankreich aufzubauen und gründete zu dem Zweck in Colmar ein Unternehmen.
Lesen Sie mehr »Kundenfrage: Haften SJB Botschafter für Zuführung?
SJB Botschafter führen potenzielle Interessenten der SJB FondsStrategien der SJB FondsSkyline 1989 e.K. fortlaufend zu. Dabei erfolgt die Beratung ausschließlich über angestellte SJB FondsSpezialisten. Eine Haftung für SJB Botschafter halten wir für nahezu ausgeschlossen, wenn wie vereinbart keine Beratung seitens der SJB Botschafter stattfindet. Der Grundsatz allgemeine lautet: Keine Beratung! Keine Haftung! Hintergrund war eine Anfrage ehemalig gebundener Infinus-Vermittler, die sich aktuell Schadensersatzansprüchen von Anlegerschutzanwälten ausgesetzt sehen. Nach erster anwaltlicher Auskunft und vorbehaltlich der Einzelfallüberprüfung sollten hier im Regelfall, …
Lesen Sie mehr »Das Investment: „Versicherer haben ihr schlechtes Image nur verstärkt”
SJB | Korschenbroich, 26.08.2014. Die Verhinderung der Provisionsoffenlegung war ein großer Fehler der Versicherer, glauben Unternehmensberater Hans Peter Wolter und Kapitalmarktrechtsanwalt Jochen Strohmeyer. Hat das Versicherungen hinsichtlich Transparenz jetzt auf eine Stufe mit Produkten des grauen, skandalumwitterten Kapitalmarktes gestellt? Die Antwort lesen Sie im Kommentar. Von Hans Peter Wolter und Jochen Strohmeyer
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