Tagesarchiv

Das Investment: Fonds-Bürokratie: Ein Ruck in die falsche Richtung

DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf hört immer ganz genau hin, wenn Finanzdienstleister über die zunehmende Bürokratisierung klagen – schließlich macht er nahezu täglich ähnliche Erfahrungen. Andernorts stößt der Unmut dagegen seit Jahrzehnten auf taube Ohren. Haben Sie schon einmal versucht, einen Verein zu gründen? Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen sollten – viel Spaß dabei. Ich habe diese Prozedur gerade hinter mir. Obwohl es lediglich darum ging, in meinem Heimatort eine Interessengemeinschaft der Dorfbewohner ins Leben zu rufen, zog sich das Ganze …

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Das Investment: Abgeltungssteuer soll fallen – allerdings nur bei Zinserträgen

Die Forderung wurde seit Längerem parteiübergreifend gestellt: Kapitalerträge sollen nicht mehr per Abgeltungssteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das Abschlusspapier der Sondierungsgespräche für eine möglichen großen Koalition enthält jetzt einen entsprechenden Plan – allerdings nur für Zinserträge. Das Thema Abgeltungssteuer schaffte es in den vergangenen Jahren immer mal wieder auf die politischen Agenda: Die Abgeltungssteuer – also 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – solle abgeschafft werden, forderten Politiker parteiübergreifend.

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Capitalinside: Investmentsteuerreform: So lassen sich 100.000 Euro Freibetrag optimal nutzen

Für Anleger ist der 1. Januar 2018 ein wichtiges Datum. Dann wird die Reform das Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Eine zentrale Veränderung für Privatanleger ist dabei die Behandlung von Kursgewinnen mit Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden (sogenannte Altanteile).Nur noch bis zum 31.12.2017 gilt für diese Altfonds die Regelung, dass Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben. Bei Verkäufen ab 2018 unterliegen auch die Kursgewinne solcher Altfonds der Besteuerung. Aktuell gilt dafür der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, hinzu kommen 5,5 Prozent …

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Euro Fund Research: Neue Fondsbesteuerung – das sollten Berater wissen

Ab Januar 2018 sollen Fonds anders besteuert werden als bisher. Die Investmentsteuerreform, die Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt, ist vor allem eines: kompliziert. Wer Anleger zum Fondskauf berät, sollte die Fallstricke kennen.Am 1. Januar 2018 ist es soweit: Die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) tritt in Kraft. Das Gesetz betrifft insbesondere Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds und hält einige Neuerungen bereit, die Finanzprofis, die auch zum Thema Fonds beraten, wissen sollten.

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Private Banking: Anleger dürfen Verluste mit Einkünften verrechnen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Anleger Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus selbigen verrechnen können. Das Urteil widerspricht damit der Praxis der Finanzverwaltung. Sven Oberle und Christian Katzer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY raten, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen. Mit Urteil vom 30. November 2016 (Az. VIII R 11/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Verluste aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, verrechnet werden können.

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Das Investment: Ab 2017: Schäuble will Abgeltungssteuer abschaffen

Erst die SPD, dann die Grünen, nun auch der Finanzminister Wolfgang Schäuble: Die Abschaffung der Abgeltungssteuer scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Wolfgang Schäuble zieht eine Abschaffung der pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Betracht. Er wolle „in der nächsten Legislaturperiode darüber nachdenken, ob wir die Steinbrücksche Steuerreform bei der Kapitalertragsteuer, die ja mit der Unvollkommenheit der Erfassung von Kapitaleinkünften begründet war, zur Disposition stellen”, zitiert die Süddeutsche Zeitung aus einer Rede des Finanzministers.

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Focus Online: Nun guckt auch noch die Kirche auf Ihr Konto

SJB | Korschenbroich, 13.08.2014. Nicht mehr nur fürs Einkommen und das Vermögen ihrer Kunden interessieren sich die Banken, sondern auf einmal auch noch für den Glauben. Grund: Der Anteil der Kirche an der Abgeltungsteuer wird künftig direkt überwiesen. Für viele Gläubige ein Grund zum Kirchenaustritt. Viele Menschen halten Bank und Religion offenbar lieber getrennt. Wie die “Welt” unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, untersagen bislang 375.000 Kunden ihrem Kreditinstitut, künftig automatisch Kirchensteuer an den Fiskus abzuführen. Sie hätten einen …

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