Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat die Risiko- und Solvabilitätsbeurteilungen, die die Versicherer im Rahmen von Solvency II vorlegen müssen, genau unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Versicherer müssen nacharbeiten. Gerade das Verwenden von alten Daten bereitet den Finanzausehern „erhebliche Sorgen“. Versicherer müssen im Rahmen von Solvency II regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen ihres Risikoprofils sogenannte unternehmenseigene Risiko und Solvabilitätsbeurteilungen (Own Risk and Solvency Assessment – Orsa) veröffentlichen. Außerdem müssen die Unternehmen wesentliche Ergebnisse hieraus an die Finanzaufsichtsbehörde Bafin berichten. Daraus kann die …
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