Seit Anfang 2018 gilt das neue Investmentsteuerrecht. Dazu gehört die Vorabpauschale, die erstmals zum 2. Januar 2019 an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dabei handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung von Wertsteigerungen, die zu einem Steuerabzug – und damit auch zu Renditeeinbußen – bei vielen Anlegern führen könnte, die keinen ausreichenden Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank hinterlegt haben. Was Anleger noch vor Jahresende tun sollten. Die Vorabpauschale fällt an bei sogenannten unbaren Erträgen.
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Focus Online: Attacke aufs Vermögen: 500.000 Euro sind bald nur noch 300.000 Euro
SJB | Korschenbroich, 22.05.2014. Höhere Steuern und Abgaben für Reiche stehen nach wie vor auf der Agenda linker Umverteilungspolitiker. Doch zittern müssen beileibe nicht nur Millionäre. FOCUS Online zeigt, wie sich der Staat durch die Konten der Bürger frisst. Sie glauben, Sie könnten sich von Ihrem Vermögen im Alter mal was gönnen? Sie waren immer fleißig, sparsam und solide? Sie haben hart gearbeitet, klug investiert und möchten die Früchte einmal in Ruhe genießen? Vergessen Sie es! Sie gehören zu den …
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