Tagesarchiv

Pfefferminzia: Kritik des BdV an Bafin-Rundschreiben unbegründet

Der Bund der Versicherten (BdV) hat in einer Stellungnahme Kritik am aktuellen Rundschreiben der Finanzaufsicht Bafin (11/2018) geübt. Diese gebe den Versicherern eine Anleitung, wie sie das gesetzgeberische Ziel zur Stärkung der Honorarberatung unterlaufen könnten, so der Vorwurf. Tatsächlich besteht jedoch kaum Anlass für eine sachliche Kritik, schreibt Rechtsanwalt Jens Reichow in einem exklusiven Gastbeitrag für Pfefferminzia. Was ist geschehen? Die Finanzaufsicht Bafin hat sich mit ihrem aktuellen Rundschreiben 11/2018 zu den Anforderungen der Versicherungsunternehmen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Versicherungsberatern …

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CashOnline: MiFID II: Neue Vergütungsvereinbarungen mit Vermittlern unterm Haftungsdach

Die Umsetzung der MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz Anfang 2018 bringt viele Änderungen mit sich – auch für Vermittler, die ihre Tätigkeit unter einem Haftungsdach erbringen. Der wahrscheinlich schwerwiegendste Punkt betrifft dabei das Thema Vergütungen. Insgesamt wird das Thema Vergütungen brenzliger. Die Regelungen, unter welchen Anbieter Vergütungen zahlen und wie diese Vergütungen ausgestaltet sein dürfen, werden immer strenger. Zukünftig haben sich Vergütungen dabei im Rahmen des Paragrafen 63 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz zu bewegen. Bestmögliches Kundeninteresse. Im Ergebnis sind Anbieter danach zukünftig gehalten, ihre Vergütungsmodelle so zu gestalten, dass …

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Das Investment: „Situation für Vermittler wird brenzliger“

„Nachdem die Meldungen über die Insolvenzanträge in Sachen Fidentum / Lombardium die Runde machte, könnte es nun auch für Vermittler der Anlagen eng werden“, warnt Rechtsanwalt Jens Reichow. „Sie dürften zukünftig stärker in den Fokus der Anleger geraten.“ Solange die einzelnen Fonds-Gesellschaften noch nicht von einer Insolvenz betroffen waren, richteten sich die Ansprüche der Anleger vornehmlich gegen diese. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Stimmen, welche eine Inanspruchnahme der jeweiligen Vermittler bevorzugen.

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