Muss man als Versicherungsmakler ein Jahresgespräch mit dem Kunden führen, um einer möglichen Haftung etwa bei Unterversicherung zu entgehen oder nicht? In dieser Frage hat das Oberlandesgericht Hamburg nun Klarheit geschaffen. Rechtsanwalt Jens Reichow erklärt in seinem Gastbeitrag, was das für Makler bedeutet.Unter Versicherungsmaklern kursiert seit vielen Jahren die Frage, ob man verpflichtet ist, seinem Kunden ein Jahresgespräch anzubieten.Verknüpft ist diese Frage oftmals mit der Angst, im Fall der Nichtdurchführung haftbar gemacht zu werden – zum Beispiel wenn sich die …
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