Tagesarchiv

Fonds professionell: Klargestellt: Teilfreistellungen gelten auch für Kickbacks

Wenn Fondsanlegern Bestandsprovisionen erstattet werden, so greifen die steuerlichen Teilfreistellungssätze, die das Investmentsteuerreformgesetz mit sich gebracht hat. Dies hat das Bundesfinanzministerium kürzlich klargestellt. Spätestens mit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetztes am 1. Januar 2018 hat sich der Begriff der Teilfreistellung einen festen Platz in der Steuer-Sprache erobert. Gemeint sind die prozentualen steuerlichen Freistellungen von Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus deutschen Misch-, Aktien- und Immobilienfonds und von Gewinnen aus dem Verkauf entsprechender Fondsanteile.

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Private Banking: Wie sich die Investmentsteuer auf heimische Indexfonds auswirkt

Die aufgefrischte Investmentsteuer bringt einige Unruhe in den Markt. Auch Indexfonds sind von den neuen Regeln betroffen. Die Anbieter reagieren unterschiedlich. Mit Jahresbeginn trat die Investmentsteuer-Reform in Kraft, die erhebliche Folgen für Fondsanbieter und Kunden nach sich zieht. Seitdem müssen auch deutsche Indexfonds Dividenden bereits auf ETF-Ebene versteuern. Das Problem: Performance-Indizes wie beispielsweise der Dax berücksichtigen dies nicht, sondern reinvestieren entsprechend ihrer  Berechnungslogik alle Dividenden zu 100 Prozent.

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Fonds professionell: Investmentsteuer: Anbieter haben mehr Zeit für Prospektänderung

Fondsgesellschaften, die die Anlagebedingungen bestimmter Portfolios ändern, damit Anleger von den neuen steuerlichen Teilfreistellungen profitieren, bekommen eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2018. Diese räumt ihnen das Bundesfinanzministerium mit einem Schreiben ein. Kapitalverwaltungsgesellschaften haben länger Zeit, um ihre Prospekte anzupassen, wenn sie Anleger in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellungen bringen möchten, die das Investmentsteuerreformgesetz vorsieht. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hervor, das Anwendungsfragen des neuen Gesetzes klärt. Das BMF reagiert damit auf den hohen Aufwand, den eine Änderung …

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Das Investment: Portfoliomanager Florian Müller: „Umschiffung der ‚Fonds-Steuer‘ ist nicht möglich“

Die ab 2018 geplante Investmentsteuer soll künftig die Erträge von Investmentfonds belasten. Das gilt auch für Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden. Doch Anlass zur Panik gebe es dadurch nicht, betont Finanzautor und Portfoliomanager Florian Müller im Interview. DAS INVESTMENT.com: Der Bestandsschutz für die Steuerfreiheit von Investmentfonds, die vor 2009 erworben wurden, soll mit geplanten Investmentsteuerreform wegfallen. Halten Sie das für gerechtfertigt?

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Das Investment: Wie die Reform der Investmentsteuer Privatanleger belastet

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat konkrete Pläne vorgelegt, wie eine „dauerhafte Umgehungsmöglichkeit“ im Steuerrecht verhindert werden soll. Doch das „bedarf einer zeitlichen Kappung des Bestandsschutzes“ bei der Abgeltungssteuer. Das dürfte deutschen Anlegern teuer zu stehen kommen. Knapp 5.000 Euro als zusätzliche Steuerlast erwarten einen deutschen Anleger, der bei der Einführung der Abgeltungssteuer auf den Bestandsschutz für die Steuerfreiheit seiner Veräußerungsgewinne nach einjähriger Spekulationsfrist vertraute. Das zeigt unsere Beispielrechnung für die einmalige Anlage von 100.000 Euro Ende 2008:

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Das Investment: 15 Prozent auf Erträge: Was die neue Fondssteuer für bestehende Depots bedeutet

Kurz vor ihrer Weihnachtspause bekamen die Interessenverbände der Finanzbranche den neuesten Entwurf für die Reform der Investmentsteuer auf den Tisch. Jetzt ist klar: Die neue Steuer soll auch für Fondsanteile gelten, die vor 2009 gekauft wurden. Mit 15,825 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) sollen die Anleger inländischer Publikumsfonds künftig ihre deutschen Dividenden, Mieterträge und Immobilienverkaufsgewinne versteuern. Das sieht zumindest der neue Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor.

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