Die BaFin veröffentlicht eine aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token beziehungsweise Kryptowährungen als Finanzinstrumente und damit einhergehend eine mögliche Regulierung durch die Aufsicht. ICOs sind Mittel zur Kapitalaufnahme durch Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bei den Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument oder um ein Wertpapier der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen und kann eine Aufsicht zur Folge haben. „Liegen bei einem …
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Euro FundResearch: BaFin warnt vor Krypto-Anteilen
In der Startup-Szene ist es schick geworden, eigene Währungen zu kreieren und digitale Anteile zu verkaufen, anstatt sich klassisch über Kredite oder die Börse zu finanzieren. Sogar Angestellte werden zum Teil mit „Coins“ oder „Tokens“ bezahlt. Die Finanzaufsicht BaFin warnt nun vor den Risiken solcher sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs). Unternehmensgründungen sind ein riskantes Unterfangen. Das größte Problem, mit dem Gründer vor allem in den Anfangsjahren zu kämpfen haben: Die Ausgaben sind oft höher als die Einnahmen. Das liegt schon …
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